VG Düsseldorf: Biergarten für 200 Gäste ist mit Wohnruhe unvereinbar
Mit Urteil vom 6. November 2008 (Az.: 9 K 2466/07) hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf die Klage einer Nachbarin hin die Baugenehmigung für die Gaststätte „La Casita” in Hilden aufgehoben. Das Gericht hält einen Biergarten für bis zu 200 Gäste in einer ganz überwiegend wohngebietstypisch genutzten Umgebung für unzulässig. Die Lärmbelästigungen durch den Biergarten gerade in den Abendstunden und an Wochenenden seien den Nachbarn nicht zuzumuten, weil sie dadurch empfindlich in ihrer Wohnruhe gestört würden. Entgegen anderslautender Presseberichte ist es dabei völlig unerheblich, ob Tapas oder Sauerbraten auf der Speisekarte stehen.
Der zuständige Richter hat sich in einem über zweistündigen Ortstermin ein eigenes umfassendes Bild von den Örtlichkeiten gemacht. Die Rechtsmittelfrist gegen das Urteil läuft morgen ab. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung ist bislang nicht bei Gericht eingegangen.
Pressestelle, Verwaltungsgericht Düsseldorf, 08.01.2009
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@vg-duesseldorf.nrw.de


