Archiv für die Kategorie „Handel & Transport“

Oberlandesgerichts , vom 08.01.2010 – 11 U 27/06 – Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat in einer aktuellen Entscheidung das Land Nordrhein-Westfalen aus Gründen der Amtshaftung verurteilt, Schadensersatz in Höhe von ca. 700.000 Euro wegen überlanger Verfahrensdauer eines vorangegangenen Rechtsstreits zu zahlen. Der Kläger hatte darin mit im Jahre 1984 erhobener Klage die beklagte Firma auf Bezahlung von vertragsgemäß erbrachten Transportleistungen in Anspruch genommen. Dieser Prozess war nach knapp 18-jähriger Verfahrensdauer noch nicht entschieden, als am 01. Februar 2002 über das Vermögen der beklagten Firma das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Kläger konnte seine Forderung danach nur noch zum Teil realisieren.

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, vom 17.06.09, Az. VI R 18/07 – Der Bundesfinanzhof () entschied mit vom 17. Juni 2009, dass die in den unverbindlichen Preisempfehlungen der Automobilhersteller angegebenen Verkaufspreise nicht stets geeignet seien, die von Arbeitnehmern zu versteuernden Vorteile aus einem Jahreswagenrabatt zu bestimmen. Zum Arbeitslohn gehören auch Vorteile, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre Arbeitgeber z.B. “Jahreswagen” aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen. Ob ein solcher Vorteil vorliegt, bestimmt sich nach dem Endpreis, zu dem das Fahrzeug fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird (§ 8 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes EStG ), dem “Angebotspreis”. Das ist der grundsätzlich unabhängig von Rabattgewährungen nach der Preisangabenverordnung ausgewiesene Preis, sofern nicht nach den Gepflogenheiten im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich ein niedrigerer Preis gefordert wird.

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BVerwG, vom 27. August 2009, Az. 7 C 1.09 – Das Verbot, Pflanzenschutzmittel durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 Pflanzenschutzgesetz) schränkt die Berufsausübungsfreiheit der solcher Mittel in verfassungsrechtlich zulässiger Weise ein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klage der Inhaberin mehrerer Gartenmärkte, die einige von ihr als ungefährlich angesehene Pflanzenschutzmittel im Wege der Selbstbedienung verkaufen wollte, blieb deshalb in allen Instanzen erfolglos.

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LG , vom 09.01.2007, Az. 303 O 112/06 – Red. Leitsätze:

  1. Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 266a StGB zu, soweit sie die Arbeitnehmerbeiträge bei Fälligkeit nicht an die Klägerin abgeführt hat.
  2. Der Schaden ist nicht durch die spätere Zahlung entfallen, da diese erfolgreich durch den Insolvenzverwalter der Spedition H M GmbH & Co.KG angefochten wurden.
  3. Ist nicht nachvollziehbar, wie die Klägerin die geschuldeten Beträge errechnet hat, weil eine Darstellung der zunächst fälligen Beträge und der dann erfolgten Berechnung nicht erfolgt ist, ist eine entsprechende Prüfung durch das Gericht nicht möglich.

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Mit vom 25. März 2009 IV R 21/06 hat der Bundesfinanzhof () entschieden, dass ein Hofladen als selbständiger Gewerbebetrieb zu beurteilen sein kann, wenn über den Laden neben eigenerzeugten Produkten auch Fremdprodukte abgesetzt werden. Landwirte gehen immer häufiger dazu über, die von ihnen erzeugten Produkte direkt an den Endverbraucher zu vermarkten. Dies geschieht üblicherweise über Marktstand, Verkaufswagen oder Hofladen. Um die Attraktivität der Absatzstellen für den Endverbraucher zu erhöhen, verbreitern die Landwirte ihr Warensortiment um zugekaufte unterschiedlichster Art. Damit verhalten sie sich aber händlertypisch und damit gewerblich. Es stellte sich damit die Frage, ob überhaupt und wenn ja, ab wann die Handelstätigkeit die landwirtschaftliche Tätigkeit infiziert und dort zu einer Umqualifizierung der landwirtschaftlichen führt.

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Landgericht Bochum, vom 08.07.2008, Az. 13 O 128/05 – Klauseln des Computerhandels im Fernabsatzgeschäft können als Wettbewerbsverstöße angesehen werden, wenn sie die Verbraucher systematisch benachteiligen. Dies ist zusätzlich mit dem neuen UWG 2009 per Gesetz geregelt worden. Damit drohen zusätzliche Abmahnungen: Nicht zulässig sind vollständiger Haftungsausschluss, weit reichender Eigentumsvorbehalt oder die Verpflichtung von Verbrauchern zu einer unverzüglichen Rüge. Diese Rechte kann der Wettbewerber durchsetzen und Unterlassung verlangen: Da der Verwender der unzulässigen Klauseln mit weniger Kosten rechnen muss, habe der laut Entshceidung des LG Bochum einen wettbewerblichen Nachteil.

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BGH, vom 10. März 2009 – VIII ZR 34/08 – Autohändler und private bei Mobile.de und anderen Online-Plattformen können mit der neuen Entscheidung des BGH zufrieden sein: Anders als im Neuwagenhandel führt eine längere Standzeit nicht zur Annahme eines Mangels bei dem Verkauf eines Gebraucht-PKW. Dies hat nun der BGH heute entschieden und damit eine ausdrückliche Abgrenzng zum Neuwagen-Handel herbeigeführt.

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OLG Celle, vom 30.10.2008, Az. 11 U 78/08 – Allein eine Formulierung „und/oder” in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Eine Klausel in AGB, nach welcher der Verwender nur „im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)” haftet, ist als Verstoß gegen Transparenzgebot unwirksam. Eine abstrakte Erläuterung des Begriffs der Kardinalpflicht ist dem Verwender der AGB zumutbar.

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