Archiv für die Kategorie „IT-Recht“

, Urteil vom 29. Oktober 2008 – VIII ZR 258/07 – In dem Streit um eine Rücktrittsrecht aus Allgemeinen Geschäftsbedigungen () bei Software-Leasing ging es um einen Gesamtanschaffungswert von 400.000 €. Als die Klägerin nach einer Insolvenzeröffnung durch das Rücktrittsrecht und Inanspruchnahme einer entsprechenden Brürgschaft ihre Rechte sichern wollte, entschieden alle gerichtlichen Instanzen, dass die -Rücktrittsregelung unwirksam sei:

“12.1 Sollte der Gegenstand (Systemlösung oder im Vertrag vereinbarte selbständig nutzungsfähige Systemmodule) bis zum vereinbarten spätesten Fertigstellungszeitpunkt nicht ordnungsgemäß erstellt und von dem Kunden abgenommen oder zuvor – gleich aus welchen Gründen – gescheitert sein, ist die Leasinggesellschaft berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. (…)
12.2 Die Leasinggesellschaft ist im Falle des Rücktritts von dem Vertrag gemäß Ziffer 12.1 berechtigt, dem Kunden alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Lieferungen und Leistungen von Lieferanten, die nicht in einer vom Kunden abgenommenen Ausbaustufe enthalten sind, zum Selbstkostenpreis der Leasinggesellschaft anzudienen. Zu diesem Zweck bietet der Kunde schon heute verbindlich an, der Leasinggesellschaft zu diesem Zeitpunkt gelieferte Hard- und Software zum Selbstkostenpreis unter Ausschluss jeder Haftung der Leasinggesellschaft für Sach- und Rechtsmängel in dem Zustand, in dem sie sich dann befindet abzukaufen (Kaufangebot) und der Leasinggesellschaft gegen Übertragung etwa bestehender Rechte an erbrachten Dienstleistungen an Dienstleister geleistete Zahlungen zu erstatten (Erstattungsangebot). Das Erstattungsangebot gilt entsprechend für von der Leasinggesellschaft geleistete Vorauszahlungen (Anzahlungen) für Lieferungen und Leistungen. (…)”

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Landgericht Bochum, Urteil vom 08.07.2008, Az. 13 O 128/05 – Klauseln des Computerhandels im Fernabsatzgeschäft können als Wettbewerbsverstöße angesehen werden, wenn sie die Verbraucher systematisch benachteiligen. Dies ist zusätzlich mit dem neuen UWG 2009 per Gesetz geregelt worden. Damit drohen zusätzliche Abmahnungen: Nicht zulässig sind vollständiger Haftungsausschluss, weit reichender Eigentumsvorbehalt oder die Verpflichtung von Verbrauchern zu einer unverzüglichen Rüge. Diese Rechte kann der Wettbewerber durchsetzen und Unterlassung verlangen: Da der Verwender der unzulässigen Klauseln mit weniger Kosten rechnen muss, habe der laut Entshceidung des LG Bochum einen wettbewerblichen Nachteil.

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Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit einer Formularklausel zu entscheiden, durch die sich ein Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Girokontos das Einverständnis mit telefonischer “Beratung” erklären lässt.

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Zunächst hatte das LG dem Heise-Verlag Links auf Internetseiten von Slysolft verboten hatte, die Softwre anboten, die auch kopiergeschützte Werke kopieren können. Diese Entscheidung ist nun vom OLG bestätigt worden. Dazu heißt es in einem Bericht von Heise selbst:

Ausschlaggebend für die Entscheidung sei die Tatsache, dass der Verlag “in Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Slysoft-Angebots und damit vorsätzlich gehandelt hat”. Zudem sei die Verletzung urheberrechtlicher Schutzrechte durch den Verlag gewerbsmäßig und in erheblichem Umfang erfolgt. Aus diesen Gründen rechtfertige weder die noch die besondere Bedeutung der Linksetzung für den Online-Journalismus die durch Heise erfolgte “vorsätzliche Unterstützung der Rechtsverletzung”. (”OLG München bestätigt Link-Verbot gegen Heise“, heise meldung, 20.11.2008 14:03 )

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AG 17 Gs 516/07, STA Kiel 591JS 59784/07 – Schon mehrfach sind übereilte Beschlsse zur Durchsuchung und von Computern auf juristischen Internet-Seiten / Blogs kritisiert worden. Nachfolgend ein Beispiel aus der Praxis des Betrteibers dieses Blogs. Aus dem Beschluss wird nicht ersichtlich, inwiefern die benannten Musikstücke volksverhetzend sind. Einer anwaltlichen Prüfung entzieht sich der Beschluss, oder hätte ich in “die bisherigen Ermittlungen der Polizei Thüringen” beantragen sollen?

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Zu einer Festnahme kam es in Japan. Dabei ging es – anders als die Überschrift zur Meldung vom 24.10.08 in der Computerbild vermuten ließ – nicht um eine reale Strafe für einen virtuellen . Zwar hatte die Dame ihren “Online-Ehemann” in ihrem virtuellen Leben, dem Multiplayer-Internet-Game MapleStory, getötet. Der Strafvorwurf richtete sich jedoch dagegen, dass sich die Verdächtige unberechtigterweise Zugang zum Account des Ex-Online-Partners verschafft hatte.

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Eine neue Abmahnwelle im Bereich der droht: Auch die Entnahme von einigen Tönen (”kleinste Tonfetzen”) soll nach einer Pressemitteilung des Urheberrechte verletzen können. Dies gilt nun zumindest, wenn diese Tonfolgen dann durch Kopie wiederholt werden (). Der Prozess des Ausgangsfalls insgesamt ist damit aber nicht abgeschlossen. Ungeklärt bleib noch die Frage, ob “hinsichtlich des Eingriffs in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger auf das Recht zur freien Benutzung berufen” kann. Warum diese Frage noch offen blieb – und damit die Branche und zahlreiche Musik-, Karaoke- DJ-fans im Unklaren bleiben, kann erst die vollständige Urteilsbegründung zeigen.

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Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.09.2008, Az. Kart W 4/08 – Nur ein Grundversorger kann auf die Versorgung mit Strom in Anspruch genommen werden. Dies hat das Brandenburgische OLG entschieden und dabei zugleich auf die Möglichkeit der Stromversorger ihre / Preise (nur) im Internet zu veröffentlichen hingewiesen.Anders als im sonstigen -Recht besteht die Möglichkeit, dass Energieversorger die nicht individuelle mitteilen müssen. Eine entsprechend zugängliche Mitteilung der – hier über das Medium Internet kann ggf. ausreichen.

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