BGH: Stuttgart 21 – Urheberrechts-Erbe kann Projekt nicht verhindern

24.11.2011 – Mit einer wollte auch der Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs das Projekt “Stuttgart 21″ verhindern. Konkret zielte der Anspruch darauf, den Wiederaufbau des Nordwest-Flügels zu erreichen und den Abriss des Südost-Flügels und der Treppenanlage zu verhindern. Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist nach einem Entwurf von Prof. Dipl.-Ing. Paul Bonatz aus dem Jahre 1911 gestaltet worden. Urheberrechtsschutz besteht, nachdem der Architekt im Jahre 1956 verstorben ist, noch bis Ende des Jahres 2026.

Nun hat der per Beschluss entschieden: Die Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs haben keinen Anspruch, die Umgestaltung zu verhindern. Der hat eine abgelehnt, da

  • die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe,
  • nicht zur Fortbildung des Rechts erforderlich sei,
  • nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei.

(, Beschluss vom 9. November 2011 – I ZR 216/10 nach PM Nr. 186/2011, siehe hier:)

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Ungebremste Schuldenlust in Schleswig-Holstein

Der Bund will eine “Schuldenbremse” für die öffentlichen Haushalte. So steht es nun im (Neufassung des Art. 109 Abs. 3 Satz 1 und 5 GG). Dies dürfte auf Verständnisstoßen und eine großzügoge Üebrgangsfrist gibt es auch: Die “Schuldenbremse” soll erst 2020 gelten. Dies reichte dem Landtag in Schleswig-Hostein nicht aus. Er erhob im Wege eines Bund-Länder-Streits beim Bundesverfassungsgericht. Dies hat die als unzulässig zurückgewiesen. Jetzt muss also doch gespart werden! Na ja, … ab 2020 eben.

BVerfG: - gegen “Schuldenbremse” unzulässig

Antrag des Schleswig-Holsteinischen Landtags im Bund-Länder-Streit gegen die “Schuldenbremse” unzulässig (…*)

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und der Landtagspräsident haben für das Land Schleswig Holstein einen Antrag im Bund-Länder-Streit gestellt, der sich gegen die Verankerung der sog. „Schuldenbremse“ im (Neufassung des Art. 109 Abs. 3 Satz 1 und 5 GG) richtet. Diese beinhaltet im Wesentlichen das grundsätzliche Verbot für Bund und Länder, ihre Haushalte durch Kreditaufnahmen auszugleichen und ist von den Ländern ab dem Jahr 2020 einzuhalten. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und dessen Präsident sehen das Land hierdurch in seiner Verfassungsautonomie verletzt.

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VG Schleswig: Keine Entscheidung zu Rundfunkgebühren für Internet-PC als Zweitgerät?

Das VG Schleswig hat in Verfahren seit 2009 nicht über die Rundfunkgebühren für Internet-PC als Zweitgeräte entschieden. Das VG Hamburg hatte dagegen eine Entscheidung getroffen und die Rundfunk-Kunden vor der GEZ geschützt. Das Gericht in Hamburg hatte entschieden und ohne das Verfahren auszusetzen, wie dies in der Fall war. (VG Hamburg: Anfechtungsklage gegen GEZ-Gebühren-Bescheid erfolgreich (Internetfähiger PC bei Anwälten – VG Hamburg, vom 28.01.2010, 3 K 2366/08).

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BGH schützt Mieter gegen Hamburger Landgericht (Urteil Wohnwertverbesserungen bei Mieterhöhung)

, vom 7. Juli 2010, Az. VIII ZR 315/09 – Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 entschieden, dass Wohnwertverbesserungen, die ein Wohnungsmieter vorgenommen und finanziert hat, bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen im Regelfall nicht zu berücksichtigen sind. Der Beklagte des vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreits ist seit 1976 Mieter einer Wohnung in Hamburg. Aufgrund einer im Mietvertrag enthaltenen Verpflichtung baute er in die Wohnung auf eigene Kosten ein Bad und eine Sammelheizung ein. Im Februar 2008 verlangte die Vermieterin Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettomiete von 450,28 € auf 539,95 € monatlich. Zur Begründung nahm sie auf den der Stadt Hamburg Bezug und ordnete die Wohnung in das Rasterfeld C 4 ein.

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BGH: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar

, vom 25.06.2010, Az. 2 StR 454/09 – Das Landgericht hat den Angeklagten P. wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die ursprünglich mitangeklagte Frau G. hat das Landgericht rechtskräftig freigesprochen.
Der Angeklagte ist ein für das Fachgebiet des Medizinrechts spezialisierter . Nach den Feststellungen des Landgerichts beriet er die beiden Kinder der 1931 geborenen Frau K., nämlich die mitangeklagte Frau G. und deren inzwischen verstorbenen Bruder. Frau K. lag seit Oktober 2002 in einem Wachkoma. Sie wurde in einem Pflegeheim über einen Zugang in der Bauchdecke, eine sog. PEG-Sonde, künstlich ernährt. Eine Besserung ihres Gesundheitszustandes war nicht mehr zu erwarten.

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BAG: Fristlose Kündigung – unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener Leergutbons

Bundesarbeitsgericht, vom 10. Juni 2010 – 2 AZR 541/09 – Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden gering ist. Umgekehrt ist nicht jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres ein Kündigungsgrund. Maßgeblich ist § 626 Abs. 1 BGB. Danach kann eine fristlose Kündigung nur aus „wichtigem Grund“ erfolgen. Das Gesetz kennt in diesem Zusammenhang keine „absoluten Kündigungsgründe“. Ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, muss vielmehr nach dem Gesetz „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile“ beurteilt werden.

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BGH: Staatsanwalt gewinnt im Fall Alexander Falk

, vom 29. Juni 2010 – 1 StR 245/09 [versuchten Betruges in Tateinheit mit Straftaten nach AktG] – Das Landgericht Hamburg hat den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden des Schweizer Unternehmens Distefora Holding AG Alexander Falk nach einer über drei Jahre dauernden Hauptverhandlung wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit unrichtiger Darstellung gemäß § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG und mit zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss gemäß § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

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BVerwG: Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk (E.ON) in Datteln rechtskräftig

, Beschluss vom 16.03.2010, Az. 4 BN 66.09 – Die Stadt Datteln und die E.ON Kraftwerke GmbH haben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerden gegen die Nichtzulassung der in dem des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. September 2009 eingelegt, mit dem das Oberverwaltungsgericht den Nr. 105 – E.ON Kraftwerk – der Stadt Datteln aus mehreren Gründen für unwirksam erklärt hat.

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