Archiv für die Kategorie „Multimediarecht“
Zunächst hatte das LG München dem Heise-Verlag Links auf Internetseiten von Slysolft verboten hatte, die Softwre anboten, die auch kopiergeschützte Werke kopieren können. Diese Entscheidung ist nun vom OLG München bestätigt worden. Dazu heißt es in einem Bericht von Heise selbst:
Ausschlaggebend für die Entscheidung sei die Tatsache, dass der Verlag “in Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Slysoft-Angebots und damit vorsätzlich gehandelt hat”. Zudem sei die Verletzung urheberrechtlicher Schutzrechte durch den Verlag gewerbsmäßig und in erheblichem Umfang erfolgt. Aus diesen Gründen rechtfertige weder die Pressefreiheit noch die besondere Bedeutung der Linksetzung für den Online-Journalismus die durch Heise erfolgte “vorsätzliche Unterstützung der Rechtsverletzung”. (”OLG München bestätigt Link-Verbot gegen Heise“, heise meldung, 20.11.2008 14:03 )
LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008,Az. 9 Qs 490/08 – Trotz des nunmehr geltenden § 101 UrhG habe ein Anwlt ein Recht auf Einsichtnahme in die staatsanwaltlichen Ermittelungsakten bei filesharing! Obwohl die Gesetzesneuerung eigentlich eine Entlastung der Staatsanwaltschaften (StA) und angemessenen Rechtsschutz der Urheberrechtsinhaber in den Fällen der File- und Musiktauschbörsen verbinden wollte, verkehrt sich die Regelung nun in Ihr Gegenteil: Offensichtlich werden nunmehr Provider und Staatsanwaltschaften angegangen, um die entsprechenden Informationen zu erhalten. Zudem überrascht die Heranziehung des EuGH allein hinsichtlich der effektiven Durchsetzung des Geistigen Eigentums.
AG Rendsburg 17 Gs 516/07, STA Kiel 591JS 59784/07 – Schon mehrfach sind übereilte Beschlsse zur Durchsuchung und Beschlagnahme von Computern auf juristischen Internet-Seiten / Blogs kritisiert worden. Nachfolgend ein Beispiel aus der Praxis des Betrteibers dieses Blogs. Aus dem Beschluss wird nicht ersichtlich, inwiefern die benannten Musikstücke volksverhetzend sind. Einer anwaltlichen Prüfung entzieht sich der Beschluss, oder hätte ich Akteneinsicht in “die bisherigen Ermittlungen der Polizei Thüringen” beantragen sollen?
BGH, Urteil vom 28.10.2008, Az. VI ZR 307/07 – Auch die Presse hat grundsätzlich den Resozialisierunggedanken im Strafrecht zu beachten. Dies bedeutet, dass eine Bildberichterstattung über einen Täter nach Verbüßung einer Haftstrafe regelmäßig nicht zulässig ist. Der Betroffene kann Unterlassung bzw. nach Veröffentlichung Schadensersatz verlagen. Im vorliegenden Fall machte der BGH jedoch von der Regel eine bedeutsame Ausnahme: Der Bildbericht befaßte sich nämlich u. a. kritisch mit einer bevorzugten Behandlung des Betroffenen, weil dieser ein bekannter Schauspieler und Moderator ist.
Mit dem heute in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf der Klage des Informationsdienstverlages markt-intern stattgegeben und das Land NRW verurteilt, Auskunft darüber zu erteilen, zu welchem Preis vom Land zuvor europaweit ausgeschriebene Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligung des Landes an der Westdeutschen Landesbank (WestLB) an die US-amerikanische Bankengruppe Citigroup vergeben wurden.
SG Lübeck Urteil vom 2.10.2008, S 14 KR 1066/07 – Redaktioneller Leitsatz: Wer ein Musikprogramm als Diskjockey zusammenstellt, um sie dann weitgehend unverändert abzuspielen und überleitende Texte zu sprechen, ist kein Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht des Klägers nach dem Künstlersozial-versicherungsgesetz (KVSG) für seine Tätigkeit als Diskjockey ab 1. November 2006. Der 1975 geborene Kläger war seit Anfang der 90er Jahre nebenberuflich als Discjockey tätig. Seit 2005 ist er selbständig tätig mit einem Ton- und Lichttechnikverleih. Zusätzlich arbeitet er als Diskjockey auf privaten Veranstaltungen, Feiern und Festen. Dabei benutzt er ein professionelles Mischpult, mit dem er die Tonlage, die Tonhöhe, das Tempo und den Takt der abgespielten Musiktitel verändern kann.
Zu einer Festnahme kam es in Japan. Dabei ging es – anders als die Überschrift zur Meldung vom 24.10.08 in der Computerbild vermuten ließ – nicht um eine reale Strafe für einen virtuellen Mord. Zwar hatte die Dame ihren “Online-Ehemann” in ihrem virtuellen Leben, dem Multiplayer-Internet-Game MapleStory, getötet. Der Strafvorwurf richtete sich jedoch dagegen, dass sich die Verdächtige unberechtigterweise Zugang zum Account des Ex-Online-Partners verschafft hatte.
BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 – 3 StR 164/08 – Die isolierte Darstellung des so genannten Keltenkreuzes kann als Darstellung des Kennzeichens einer verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) strafrechtlich verfolgt werden. Dies werden Foren-Betreiber (aber auch Betreiber von Bild-Blogs) und Webdesigner künftig beachten müssen. Die Strafbarkeit der Verbreitung gilt nach dem Urteil des BGH nämlich schon bei einer isolierten Darstellung des Bildes. Wie der BGH aber ausdrücklich hervorhebt, kommt es auf einen Kontext an, wenn ein solcher vorhanden ist. Darstellungen im Internet auf historischen Seiten oder die Erläuterungen auf Wikipedia dürften also keinen Anlaß für strafrechtliche Ermittlungen geben…

