Archiv für die Kategorie „Multimediarecht“

Zunächst hatte das LG dem Heise-Verlag Links auf Internetseiten von Slysolft verboten hatte, die Softwre anboten, die auch kopiergeschützte Werke kopieren können. Diese Entscheidung ist nun vom OLG bestätigt worden. Dazu heißt es in einem Bericht von Heise selbst:

Ausschlaggebend für die Entscheidung sei die Tatsache, dass der Verlag “in Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Slysoft-Angebots und damit vorsätzlich gehandelt hat”. Zudem sei die Verletzung urheberrechtlicher Schutzrechte durch den Verlag gewerbsmäßig und in erheblichem Umfang erfolgt. Aus diesen Gründen rechtfertige weder die noch die besondere Bedeutung der Linksetzung für den Online-Journalismus die durch Heise erfolgte “vorsätzliche Unterstützung der Rechtsverletzung”. (”OLG München bestätigt Link-Verbot gegen Heise“, heise meldung, 20.11.2008 14:03 )

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LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008,Az. 9 Qs 490/08 – Trotz des nunmehr geltenden § 101 UrhG habe ein Anwlt ein Recht auf Einsichtnahme in die staatsanwaltlichen Ermittelungsakten bei ! Obwohl die Gesetzesneuerung eigentlich eine Entlastung der Staatsanwaltschaften (StA) und angemessenen der Urheberrechtsinhaber in den Fällen der File- und verbinden wollte, verkehrt sich die Regelung nun in Ihr Gegenteil: Offensichtlich werden nunmehr Provider und Staatsanwaltschaften angegangen, um die entsprechenden Informationen zu erhalten. Zudem überrascht die Heranziehung des EuGH allein hinsichtlich der effektiven Durchsetzung des Geistigen Eigentums.

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AG 17 Gs 516/07, STA Kiel 591JS 59784/07 – Schon mehrfach sind übereilte Beschlsse zur Durchsuchung und von Computern auf juristischen -Seiten / Blogs kritisiert worden. Nachfolgend ein Beispiel aus der Praxis des Betrteibers dieses Blogs. Aus dem Beschluss wird nicht ersichtlich, inwiefern die benannten Musikstücke volksverhetzend sind. Einer anwaltlichen Prüfung entzieht sich der Beschluss, oder hätte ich in “die bisherigen Ermittlungen der Polizei Thüringen” beantragen sollen?

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, Urteil vom 28.10.2008, Az. VI ZR 307/07 – Auch die Presse hat grundsätzlich den Resozialisierunggedanken im Strafrecht zu beachten. Dies bedeutet, dass eine über einen Täter nach Verbüßung einer Haftstrafe regelmäßig nicht zulässig ist. Der Betroffene kann Unterlassung bzw. nach Veröffentlichung Schadensersatz verlagen. Im vorliegenden Fall machte der jedoch von der Regel eine bedeutsame Ausnahme: Der Bildbericht befaßte sich nämlich u. a. kritisch mit einer bevorzugten Behandlung des Betroffenen, weil dieser ein bekannter Schauspieler und Moderator ist.

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Mit dem heute in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts der Klage des Informationsdienstverlages markt-intern stattgegeben und das Land NRW verurteilt, Auskunft darüber zu erteilen, zu welchem Preis vom Land zuvor europaweit ausgeschriebene Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Beteiligung des Landes an der Westdeutschen Landesbank (WestLB) an die US-amerikanische Bankengruppe Citigroup vergeben wurden.

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SG Urteil vom 2.10.2008, S 14 KR 1066/07 – Redaktioneller Leitsatz: Wer ein Musikprogramm als Diskjockey zusammenstellt, um sie dann weitgehend unverändert abzuspielen und überleitende Texte zu sprechen, ist kein im Sinne der Künstlersozialversicherung.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht des Klägers nach dem Künstlersozial-versicherungsgesetz (KVSG) für seine Tätigkeit als Diskjockey ab 1. November 2006. Der 1975 geborene Kläger war seit Anfang der 90er Jahre nebenberuflich als Discjockey tätig. Seit 2005 ist er selbständig tätig mit einem Ton- und Lichttechnikverleih. Zusätzlich arbeitet er als Diskjockey auf privaten Veranstaltungen, Feiern und Festen. Dabei benutzt er ein professionelles Mischpult, mit dem er die Tonlage, die Tonhöhe, das Tempo und den Takt der abgespielten Musiktitel verändern kann.

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Zu einer Festnahme kam es in Japan. Dabei ging es – anders als die Überschrift zur Meldung vom 24.10.08 in der Computerbild vermuten ließ – nicht um eine reale Strafe für einen virtuellen . Zwar hatte die Dame ihren “Online-Ehemann” in ihrem virtuellen Leben, dem Multiplayer--Game MapleStory, getötet. Der Strafvorwurf richtete sich jedoch dagegen, dass sich die Verdächtige unberechtigterweise Zugang zum Account des Ex-Online-Partners verschafft hatte.

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, Beschluss vom 1. Oktober 2008 – 3 StR 164/08 – Die isolierte Darstellung des so genannten Keltenkreuzes kann als Darstellung des Kennzeichens einer verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) strafrechtlich verfolgt werden. Dies werden Foren-Betreiber (aber auch Betreiber von -Blogs) und Webdesigner künftig beachten müssen. Die Strafbarkeit der gilt nach dem Urteil des nämlich schon bei einer isolierten Darstellung des Bildes. Wie der aber ausdrücklich hervorhebt, kommt es auf einen Kontext an, wenn ein solcher vorhanden ist. Darstellungen im auf historischen Seiten oder die Erläuterungen auf Wikipedia dürften also keinen Anlaß für strafrechtliche Ermittlungen geben…

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