Archiv für die Kategorie „Prozessrecht“

BGH, vom 7. Juli 2010, Az. VIII ZR 315/09 – Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 entschieden, dass Wohnwertverbesserungen, die ein Wohnungsmieter vorgenommen und finanziert hat, bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen im Regelfall nicht zu berücksichtigen sind. Der Beklagte des vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreits ist seit 1976 Mieter einer Wohnung in Hamburg. Aufgrund einer im Mietvertrag enthaltenen Verpflichtung baute er in die Wohnung auf eigene Kosten ein Bad und eine Sammelheizung ein. Im Februar 2008 verlangte die Vermieterin Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettomiete von 450,28 € auf 539,95 € monatlich. Zur Begründung nahm sie auf den der Stadt Hamburg Bezug und ordnete die Wohnung in das Rasterfeld C 4 ein.

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BGH, vom 29. Juni 2010 – 1 StR 245/09 [versuchten Betruges in Tateinheit mit Straftaten nach AktG] – Das Landgericht Hamburg hat den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden des Schweizer Unternehmens Distefora Holding AG Alexander Falk nach einer über drei Jahre dauernden Hauptverhandlung wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit unrichtiger Darstellung gemäß § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG und mit Beihilfe zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss gemäß § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

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BGH, Beschluss vom 28.01.2010, Az. VII ZB 16/09 – Ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, ist unpfändbar. Die hat der BGH entschiedne und damit die Auslegung des § 811 ZPO nach dem Sinn der Vorschrift erweiternd ausgelegt. Diese Auslegung entspricht dem Grundrecht und daraus folgenden notwendigen Schutz der Familie.

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Oberlandesgerichts , vom 08.01.2010 – 11 U 27/06 – Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat in einer aktuellen Entscheidung das Land Nordrhein-Westfalen aus Gründen der Amtshaftung verurteilt, in Höhe von ca. 700.000 Euro wegen überlanger Verfahrensdauer eines vorangegangenen Rechtsstreits zu zahlen. Der Kläger hatte darin mit im Jahre 1984 erhobener Klage die beklagte Firma auf Bezahlung von vertragsgemäß erbrachten Transportleistungen in Anspruch genommen. Dieser Prozess war nach knapp 18-jähriger Verfahrensdauer noch nicht entschieden, als am 01. Februar 2002 über das Vermögen der beklagten Firma das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Kläger konnte seine Forderung danach nur noch zum Teil realisieren.

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BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 – 1 StR 201/09 – Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten, einen am Amtsgericht Nürtingen, am 14. November 2008 wegen in 47 Fällen und versuchter in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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10 C 9.08 und 10 C 13.08 – Urteile vom 14. Juli 2009 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom 14.07.2009 über den subsidiären Schutz bei Bürgerkriegsgefahren nach den Vorgaben der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie) entschieden. Die Richtlinie sieht für Personen, die nicht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber bei Rückkehr in ihr Herkunftsland anderweitig von einem ernsthaften Schaden bedroht wären, einen eigenen subsidiären Schutzstatus vor. Als Schaden gilt danach u.a. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Art. 15 Buchst. c der Richtlinie, jetzt umgesetzt in § 60 Abs. 7 Satz 2 Aufenthaltsgesetz – AufenthG).

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VG Aachen, Beschluss vom 09.03. 2009 Az. 6 L 14/09 – n. rkr. – Mit Beschluss vom 9. März 2009 hat die 6. Kammer den Eilantrag einer Tierhalterin gegen die Fortnahme und anderweitige pflegliche Unterbringung ihrer Tiere (2 Ziegen, 7 Shetland-Ponys, 1 Kälbchen) abgelehnt. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Die Tiere seien bei ihrer Fortnahme am 30. Dezember 2008 nach den Feststellungen des Amtstierarztes erheblich vernachlässigt gewesen. So seien die Tiere nicht angemessen ernährt gewesen. Ihnen habe kein Trinkwasser zur Verfügung gestanden. Ein Trinkwassereimer und eine mit Wasser gefüllte Badewanne seien gefroren gewesen. Den Ponys habe als Futter bloß der extrem spärliche Bewuchs der hart gefrorenen Weidefläche zur Verfügung gestanden.

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AG Mannheim Beschluß vom 27.10.2008, 29 Ds 408 Js 15343 AK 1005/2007 – Red. Leitsätze: Ein ist, beim Auftreten vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg verpflichtet, Hemd und Krawatte zu tragen. (§ 21 bwEGGVG) Eine entsprechende Rechtsverordnung gegenüber den Justizbediensteten ist auch gegenüber Anwälten verbindlich, denn sie konkretisiert aber zugleich auch bundeseinheitliches Gewohlheitsrecht und hat damit Kraft Gesamtzusammenhang bindende Wirkung gegenüber Rechtsanwälten.Das Tragen der Amtstracht sichert die Verhandlungsordnung und vedeutlicht gegenüber dem Bürger, dass dem Anliegen des Rechtsanwalts mit Ernsthaftigkeit und Respekt begegnet wird.Das fehlen der “Amtstracht” des Anwalts kann dessen Nichtzulassung bis zur Behebung des Mangels rechtfertigt.

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