Archiv für die Kategorie „Vertragsrecht“
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 – 2 AZR 541/09 – Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden gering ist. Umgekehrt ist nicht jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres ein Kündigungsgrund. Maßgeblich ist § 626 Abs. 1 BGB. Danach kann eine fristlose Kündigung nur aus „wichtigem Grund“ erfolgen. Das Gesetz kennt in diesem Zusammenhang keine „absoluten Kündigungsgründe“. Ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, muss vielmehr nach dem Gesetz „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile“ beurteilt werden.
Oberlandesgerichts Hamm, Urteil vom 08.01.2010 – 11 U 27/06 – Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung das Land Nordrhein-Westfalen aus Gründen der Amtshaftung verurteilt, Schadensersatz in Höhe von ca. 700.000 Euro wegen überlanger Verfahrensdauer eines vorangegangenen Rechtsstreits zu zahlen. Der Kläger hatte darin mit im Jahre 1984 erhobener Klage die beklagte Firma auf Bezahlung von vertragsgemäß erbrachten Transportleistungen in Anspruch genommen. Dieser Prozess war nach knapp 18-jähriger Verfahrensdauer noch nicht entschieden, als am 01. Februar 2002 über das Vermögen der beklagten Firma das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Kläger konnte seine Forderung danach nur noch zum Teil realisieren.
BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 – Xa ZR 8/08 – Der Xa-Zivilsenat hatte über die Frage zu entschieden, ob zur Gültigkeit eines Vertrags, mit dem eine Stiftung die Zuwendung von Stiftungsleistungen verspricht, eine notarielle Beurkundung dieses Versprechens erforderlich ist. Seit 1991 führten die klagende Stadt S. und der spätere Stifter der beklagten Kunststiftung Verhandlungen über die Einrichtung und den Betrieb eines Kunstmuseums sowie über dessen Mitfinanzierung durch eine noch zu errichtende Stiftung. In der Folgezeit gründete die Stadt eine Gesellschaft zum Betrieb des Kunstmuseums und erwarb hierzu das ehemalige Rathaus eines Stadtteils. Die Kunststiftung wurde mit dem Stiftungszweck errichtet, die bildende Kunst unter anderem durch Finanzierung der Errichtung und Unterhaltungskosten von Museen zu fördern.
Die Betriebsgesellschaft der Stadt und die beklagte Kunststiftung schlossen 1996 einen schriftlichen, nicht notariell beurkundeten Finanzierungsvertrag. Hierin verpflichtete sich die beklagte Stiftung, der Betriebsgesellschaft die jährlichen Erträge aus ihrem festverzinslich angelegten Vermögen zur Verfügung zu stellen. Die Betriebsgesellschaft verpflichtete sich, diese Beträge zur Finanzierung der laufenden Unterhalts- und Betriebskosten des errichteten Museums zu verwenden und in diesem eine angemessene Fläche für die Präsentation bestimmter Ausstellungen zur Verfügung zu stellen. Die Kunststiftung kehrte die versprochenen Beträge zunächst regelmäßig, dann teilweise aus und stellte die Zahlungen schließlich ein. Die Stadt begehrt im Wege der Stufenklage Rechnungslegung und Zahlung der mit dem Finanzierungsvertrag versprochenen Zuwendungen.
OLG Karlsruhe: Entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen als Verzugsschaden?
Oberlandesgerichts Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2009, Az. 8 U 233/07 – Der Kläger verlangt von der beklagten Rechtsanwaltssozietät Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten aus einem Anwaltsvertrag. Der Kläger führte vor dem Landgericht Heidelberg einen Rechtsstreit gegen seinen Architekten X auf Schadensersatz, in dem er von der Beklagten vertreten wurde. Im Jahr 2005 sprach das Landgericht dem Kläger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von ca. 65.000 € nebst Verzugszinsen von 30.000 € zu. Dieses Urteil wurde rechtskräftig. Der Kläger beauftragte die beklagten Anwälte mit der Abwicklung dieses Urteils.
Trotz Zahlungsaufforderung und Fristsetzung durch die Beklagte zahlten weder Herr X noch dessen Haftpflichtversicherung fristgerecht. Der Kläger wies daraufhin die Beklagte auf seine Absicht hin, mit der Urteilssumme Spekulationsgeschäfte mit Optionsscheinen an der Börse durchführen zu wollen, die er – mangels Erhalt des Geldes – zunächst nur in einem fiktiven „Depot X” auflistete, wobei er behauptete, bereits nach kurzer Zeit erhebliche (fiktive) Gewinne erzielt zu haben. Er forderte die Beklagte deshalb auf, Herrn X und dessen Haftpflichtversicherung auf die Gefahr hoher Vermögensschäden hinzuweisen. Die Beklagte unterließ diesen Hinweis.
BFH, Urteil vom 17.06.09, Az. VI R 18/07 – Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied mit Urteil vom 17. Juni 2009, dass die in den unverbindlichen Preisempfehlungen der Automobilhersteller angegebenen Verkaufspreise nicht stets geeignet seien, die von Arbeitnehmern zu versteuernden Vorteile aus einem Jahreswagenrabatt zu bestimmen. Zum Arbeitslohn gehören auch Vorteile, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre Arbeitgeber Waren z.B. “Jahreswagen” aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen. Ob ein solcher Vorteil vorliegt, bestimmt sich nach dem Endpreis, zu dem das Fahrzeug fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird (§ 8 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes EStG ), dem “Angebotspreis”. Das ist der grundsätzlich unabhängig von Rabattgewährungen nach der Preisangabenverordnung ausgewiesene Preis, sofern nicht nach den Gepflogenheiten im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich ein niedrigerer Preis gefordert wird.
BGH, Urteil vom 14. August 2009 – 3 StR 552/08 – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zwei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Al Qaida) und den dritten Angeklagten wegen Unterstützung dieser Vereinigung, jeweils begangen in Tateinheit mit versuchtem Betrug, zu Freiheitsstrafen von sieben Jahren, sechs Jahren sowie drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten im Ergebnis weitgehend verworfen. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts bemühten sich die Angeklagten ab Sommer 2004 um den Abschluss von Lebensversicherungsverträgen, bei denen einer von ihnen die versicherte Person, der andere der Begünstigte sein sollte. Dies geschah in der Absicht, nach kurzer Zeit den Unfalltod des Versicherten in Ägypten vorzutäuschen, sodann durch die anderen Angeklagten die Versicherungssummen von insgesamt 4.325.958 € geltend zu machen und einen Teil davon dem bewaffneten Kampf der Al Qaida zukommen zu lassen. Entsprechend der Tatplanung kam es in neun Fällen zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2009, – 7 U 58/09 – Nach einem Sturz in der Tiefgarage ihrer Wohnanlage verlangt die Klägerin vom Hausmeisterservice wegen Verletzung seiner Reinigungspflicht Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 6.000 Euro und Schadensersatz. Nach dem Hausmeistervertrag ist der Beklagte verpflichtet, die offene Tiefgarage einmal im Monat zu reinigen und dabei Spinnweben zu entfernen.

