Haftung bei WLAN-Hotspots

Die aktuellen Diskussionen um Haftung für offene WLANs dringt in eine neue Dimension vor: Wie Bitkom in einer Pressemitteilung vom 14.09.08 berichtet, gibt es schon 14.000 -Hotspots deutschlandweit. Damit stellt sich die Frage der Haftung für offene, geschäftlich betriebene WLANs und den Mißbrauch derselben. Anders als bei der Haftung für filesharing der Kinder und dieSchutzbehauptung ein Dritter habe das offene mißbraucht, sind hier vom Zweck her die WLANs für Reisende in Bahnhöfen, Gäste in Restaurants, etc. offen zu halten. Dennoch hat sich die bisherige Diskussion um diese wirtschaftliche Diskussion bislang nicht bemüht.


Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de

Mehr als 14.000 -Hotspots in Deutschland

bitkom.de – PM, Berlin, 14. September 2008 – Schnurlose Internetverbindungen per Wireless Lan () setzen sich immer stärker durch. Derzeit gibt es in Deutschland rund 14.200 -Hotspots. Das sind 9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Das teilte der Hightech-Verband BITKOM in Berlin mit. Als -Hotspot werden öffentliche Orte bezeichnet, die einen drahtlosen Internetzugang ermöglichen. Dazu zählen zum Beispiel Flughäfen, viele Hotels oder Cafés. „Internetnutzer wollen heute möglichst an jedem Ort ins Netz gehen können”, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. „Schnurlos-Technologien wie oder auch UMTS bieten einen bequemen, mobilen Online-Zugang.” Neben Computern besitzen inzwischen auch zahlreiche Handys eine -Funktion. Im internationalen Vergleich ist die Verfügbarkeit von öffentlichen Hotspots in Deutschland noch ausbaufähig. Auf 100.000 Einwohner kommen hierzulande 17 Hotspots. In der Schweiz sind es 53, in Großbritannien 48 und in Schweden 38.

Neben den öffentlichen -Hotspots kommen die schnurlosen Funknetze zunehmend im privaten Bereich zum Einsatz. 40 Prozent aller Haushalte mit Internetanschluss in Deutschland nutzen für den drahtlosen Zugang ins Netz. Im Durchschnitt der EU sind es 46 Prozent aller Haushalte. Die höchste Verbreitung von gibt es Spanien mit 68 Prozent aller Haushalte, gefolgt von Frankreich mit 67 Prozent und Belgien mit 53 Prozent. Grundlage der Angaben ist eine Erhebung der EU-Kommission.

Der BITKOM weist darauf hin, dass -Nutzer bei der Einrichtung des Anschlusses die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen sollten. Dazu zählen in erster Linie die Verschlüsselung des Netzwerks und Vorsicht bei der Weitergabe von Zugangsdaten, sofern das von mehreren Parteien genutzt wird. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Unbefugte das Funknetz nutzen und der Betreiber zum Beispiel für illegale Downloads haftbar gemacht wird.

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