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BGH: Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

, Urteil vom 5. Juni 2009 – V ZR 144/08 – Der u. a. für Rechtstreitigkeiten aus Eigentum und Besitz an Grundstücken zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der herausgegeben werden müssen.

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