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BVerwG: Verwaltungspraxis der Höchstaltersgrenzen für Verbeamtung rechtswidrig

, Urteile vom 19.02.2009, 2 C 18.07 u.a.- Eine Neuregelung der Höchstaltergrenzen für die Verbeamtung legt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts () nahe. Nicht die Existenz einer solche Grenze sei aber rechtswidrig. Die konkrete Ausgestaltung in NRW sei aber viel zu weit in Verwaltungserlassen geregelt. Regelungen und Ausnahmen seien daher formell nicht mehr hinreichend von der Verordenungsermächtigung gedeckt. Wie in NRW sind auch in anderen Bundesländern die Einstellungen weitgehend in dn Verwaltungsvollzug delegiert. Diese Praxis und damit mehr Transparenz werden nun durch die Urteile des eingefordert.

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Arbeitsgericht Krefeld: Rückzahlung einer Entschädigung nach AGG-Verstoß

Ein abgelehnter Stellenbewerber muss knapp ein Viertel der , die ihm eine Arbeitgeberin wegen einer Altersdiskriminierung gezahlt hatte, zurück erstatten. Der Betrag wird für gemeinnützige Zwecke gespendet. Die klagende Arbeitgeberin hatte im Februar 2008 in der Tagespresse eine Stellenanzeige geschaltet, die auszugsweise folgenden Inhalt hatte:

„Wir suchen eine/n
Einrichtungsberater/in oder
Innenarchiktekt/in
… mit Sinn für schöne Möbel.
Sie sind zwischen 30 und 40 Jahre jung, qualifiziert, ehrgeizig und teamfähig.”

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