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Erbschaftsausschlagung durch Bevollmächtigung des Erben

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.11.2007, 3 W 198/07.
Die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments kann nach dem Tode des erstverstorbenen Ehegattens nicht durch Erbschaftsausschlagung eines Vorsorgebevollmächtigten des überlebenden Ehegattens beseitigt werden.

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