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BGH: Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von Verbrauchserfassungsgeräten durch AGBs
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die sog. Rücknahmeklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens das Geräte zur Erfassung und der Abrechnung verbrauchsabhängiger Energiekosten vertreibt Mieter entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Insbesondere die lange Laufzeit von 10 Jahren beeinträchtigt die Mieterinteressen. Diesen Beitrag weiterlesen »

