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BAG: Betriebsübergang in Insolvenz – Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis in Freistellungsphase

, Urteil vom 30. Oktober 2008 – 8 AZR 54/07 – Bei einem gehen gemäß dem Altersteilzeitgesetz gestaltete Arbeitsverhältnisse nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann auf den Betriebserwerber über, wenn im sog. „Blockmodell” die Arbeitsphase schon vor dem abgeschlossen war. Das gilt grundsätzlich auch bei einem Betriebserwerb nach Eröffnung der Insolvenz. In diesem Fall sind aber die bereits erarbeiteten Vergütungsansprüche des nicht mehr arbeitspflichtigen -Arbeitnehmers Insolvenzforderungen, für die der Betriebserwerber nicht haftet.

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