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	<title>Juristen-Blog.de &#187; BAG</title>
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	<description>Rechtsanwälte für Ihr Recht &#124; Blog</description>
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		<title>BAG: Fristlose Kündigung &#8211; unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener Leergutbons</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 08:04:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
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		<description><![CDATA[Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 &#8211; 2 AZR 541/09 &#8211; Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden gering ist. Umgekehrt ist nicht jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres ein Kündigungsgrund. Maßgeblich ist § 626 Abs. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 &#8211; 2 AZR 541/09 &#8211; Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden gering ist. Umgekehrt ist nicht jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres ein Kündigungsgrund. Maßgeblich ist § 626 Abs. 1 BGB. Danach kann eine fristlose <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> nur aus „wichtigem Grund“ erfolgen. Das Gesetz kennt in diesem Zusammenhang keine „absoluten Kündigungsgründe“. Ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, muss vielmehr nach dem Gesetz „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile“ beurteilt werden.</p>
<p><span id="more-869"></span></p>
<p>Dabei sind alle für das jeweilige Vertragsverhältnis in Betracht kommenden Gesichtspunkte zu bewerten. Dazu gehören das gegebene Maß der Beschädigung des Vertrauens, das Interesse an der korrekten Handhabung der Geschäftsanweisungen, das vom <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/arbeitnehmer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitnehmer">Arbeitnehmer</a> in der Zeit seiner unbeanstandeten Beschäftigung erworbene „Vertrauenskapital“ ebenso wie die wirtschaftlichen Folgen des Vertragsverstoßes; eine abschließende Aufzählung ist nicht möglich. Insgesamt muss sich die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses als angemessene Reaktion auf die eingetretene Vertragsstörung erweisen. Unter Umständen kann eine Abmahnung als milderes Mittel zur Wiederherstellung des für die Fortsetzung des Vertrags notwendigen Vertrauens in die Redlichkeit des Arbeitnehmers ausreichen.</p>
<p>In Anwendung dieser Grundsätze hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts &#8211; anders als die Vorinstanzen &#8211; der Klage der Kassiererin eines Einzelhandelsgeschäfts stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hat. Die Klägerin war seit April 1977 bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerinnen als Verkäuferin mit Kassentätigkeit beschäftigt. Am 12. Januar 2008 wurden in ihrer Filiale zwei Leergutbons im Wert von 48 und 82 Cent aufgefunden. Der Filialleiter übergab die Bons der Klägerin zur Aufbewahrung im Kassenbüro, falls sich ein Kunde noch melden sollte. Sie lagen dort sichtbar und offen zugänglich. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen reichte die Klägerin die beiden Bons bei einem privaten Einkauf zehn Tage später bei der kassierenden Kollegin ein. Diese nahm sie entgegen, obwohl sie, anders als es aufgrund einer Anweisung erforderlich gewesen wäre, vom Filialleiter nicht abgezeichnet worden waren. Im Prozess hat die Klägerin bestritten, die Bons an sich genommen zu haben, und darauf verwiesen, sie habe sich möglicherweise durch Teilnahme an gewerkschaftlichen Aktionen Ende 2007 unbeliebt gemacht. Vor der <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> hatte sie zur Erklärung ins Feld geführt, die Pfandbons könnten ihr durch eine ihrer Töchter oder eine Kollegin ins Portemonnaie gesteckt worden sein. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis ungeachtet des Widerspruchs des Betriebsrats wegen eines dringenden Tatverdachts fristlos, hilfsweise fristgemäß.</p>
<p>Die <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> ist unwirksam. Die mit einer sogenannten „Verdachtskündigung“ verbundenen Fragen stellten sich dabei in der Revisionsinstanz nicht, weil das Landesarbeitsgericht &#8211; für den Senat bindend &#8211; festgestellt hat, dass die Klägerin die ihr vorgeworfenen Handlungen tatsächlich begangen hat. Der Vertragsverstoß ist schwerwiegend. Er berührte den Kernbereich der Arbeitsaufgaben einer Kassiererin und hat damit trotz des geringen Werts der Pfandbons das Vertrauensverhältnis der Parteien objektiv erheblich belastet. Als Einzelhandelsunternehmen ist die Beklagte besonders anfällig dafür, in der Summe hohe Einbußen durch eine Vielzahl für sich genommen geringfügiger Schädigungen zu erleiden. Dagegen konnte das Prozessverhalten der Klägerin nicht zu ihren Lasten gehen. Es lässt keine Rückschlüsse auf eine vertragsrelevante Unzuverlässigkeit zu. Es erschöpfte sich in einer möglicherweise ungeschickten und widersprüchlichen Verteidigung. Letztlich überwiegen angesichts der mit einer <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> verbundenen schwerwiegenden Einbußen die zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte. Dazu gehört insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen verlaufene Beschäftigung, durch die sich die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erwarb. Dieses Vertrauen konnte durch den in vieler Hinsicht atypischen und einmaligen Kündigungssachverhalt nicht vollständig zerstört werden. Im Rahmen der Abwägung war auch auf die vergleichsweise geringfügige wirtschaftliche Schädigung der Beklagten Bedacht zu nehmen, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> angemessen und ausreichend gewesen wäre, um einen künftig wieder störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu bewirken.</p>
<p>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2009 &#8211; 7 Sa 2017/08 -</p>
<p><a href="http://www.juristen-blog.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Pressemitteilung Nr. 42/10</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008 RA Exner @ juristen-blog.de<br />
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		<title>BAG: Deutschen Schriftsprache oder Kündigung &#8211; nach 29 Jahren Arbeit?</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Feb 2010 10:58:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
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		<description><![CDATA[BAG, Urteil vom 28.01.2010, Az. 2 AZR 764/08 &#8211; Es erscheint schon merkwürdig, dass der Mitarbeiter von 1978 bis 2007 (!) arbeiten konnte, und nun das Bundesarbeitsgericht urteilt, der Arbeitgeber könne von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangen, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Stimmt etwas an der Jahreszahl in der Pressemitteilung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.juristen-blog.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Urteil vom 28.01.2010, Az. 2 AZR 764/08 &#8211; Es erscheint schon merkwürdig, dass der Mitarbeiter von 1978 bis 2007 (!) arbeiten konnte, und nun das Bundesarbeitsgericht urteilt, der Arbeitgeber könne von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangen, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Stimmt etwas an der Jahreszahl in der Pressemitteilung des <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> nicht? Wurden die &#8220;unzureichenden Deutschkenntnisse&#8221; wirklich erst nach 29 Jahren festgestellt? Hier mag eine neue Betriebsübung, Qualitätssicherung mit Qualitätsnormen und Audits eine ausschlaggebende Rolle spielen. Aber wie hat denn der einfache Produktionshelfer bei der Arbeitgeberin sein halbes Arbeitsleben gearbeitet, dass die Kenntnis der deutschen Schriftsprache erst jetzt &#8220;erforderlich&#8221; geworden ist?</p>
<p>Die vielleicht unglücklich formulierten Normen und &#8220;Qualität&#8221; können also nur auf Kosten des langjährigen Mitarbeiters und nach einer <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> wieder erfüllt werden. Dem Wortlaut des Gesetzes mag daher hier das höchste Arbeitsgericht genüge getan haben. Doch es können auch die Normen an den schlecht formuliert gewesen sein, soweit sie die Qualitätssicherung für Tätigkeit des langjähigen Produktionshelfers betrafen. Die Einzelfallgerechtigkeit &#8211; für diese werden einzelne Urteile gefällt &#8211; blieb also ggf. auf der Strecke. Als der Kläger geboren wurde, sagte man im Deutschunterricht dann wohl &#8220;Setzen, Sechs!&#8221;.</p>
<p><span id="more-849"></span></p>
<p>Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel</p>
<h2><a href="http://www.juristen-blog.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>: Unzureichende Deutschkenntnisse sind Kündigungsgrund</h2>
<p><strong><a href="http://www.juristen-blog.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Urteil vom 28.01.2010 &#8211; 2 AZR 764/08</strong></p>
<p>Ist ein <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/arbeitnehmer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitnehmer">Arbeitnehmer</a> nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> gerechtfertigt sein. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er &#8211; zB aus Gründen der Qualitätssicherung &#8211; schriftliche Arbeitsanweisungen einführt.</p>
<p>Der 1948 geborene Kläger war seit 1978 als Produktionshelfer bei der Arbeitgeberin beschäftigt, einem Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie mit ca. 300 Arbeitnehmern. Er ist in Spanien geboren und dort zur Schule gegangen. Nach einer vom Kläger unterzeichneten Stellenbeschreibung aus dem Jahr 2001 zählte zu den Anforderungen die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Kläger absolvierte im September 2003 auf Kosten der Arbeitgeberin während der Arbeitszeit einen Deutschkurs. Mehrere ihm empfohlene Folgekurse lehnte er ab. Seit März 2004 ist die Arbeitgeberin nach den entsprechenden Qualitätsnormen zertifiziert. In der Folgezeit wurde bei mehreren internen Audits festgestellt, dass der Kläger Arbeits- und Prüfanweisungen nicht lesen konnte. Im September 2005 forderte die Arbeitgeberin ihn auf, Maßnahmen zur Verbesserung seiner Deutschkenntnisse zu ergreifen. Eine weitere Aufforderung im Februar 2006 verband die Arbeitgeberin mit dem Hinweis, er müsse mit einer <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> rechnen, wenn er die Kenntnisse nicht nachweisen könne. Nach einem Audit von April 2007 war der Kläger weiterhin nicht in der Lage, die Vorgaben einzuhalten. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit Zustimmung des Betriebsrats zum 31. Dezember 2007.</p>
<p>Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die hiergegen erhobene Klage &#8211; anders als das Landesarbeitsgericht &#8211; abgewiesen. Die <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/kundigung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kündigung">Kündigung</a> verstößt nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. Der Arbeitgeberin war es nicht verwehrt, vom Kläger ausreichende Kenntnisse der deutschen Schriftsprache zu verlangen. Sie hatte ihm ausreichend Gelegenheit zum notwendigen Spracherwerb gegeben.</p>
<p>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17. Juli 2008 &#8211; 16 Sa 544/08 -</p>
<p><a href="http://www.juristen-blog.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Pressemitteilung Nr. 10/10</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008 RA Exner @ juristen-blog.de<br />
Dieser Feed ist nur f&uuml;r den pers&ouml;nlichen, nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt.<br />Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten verst&ouml;&szlig;t gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Inhalt nicht in Ihrem News-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig. (Digital Fingerprint:<br /> )</small>
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		<title>BAG: Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei betrieblicher Hinterbliebenenrente</title>
		<link>http://www.juristen-blog.de/arbeitsrecht/575/bag-gleichbehandlung-eingetragener-lebenspartner-bei-betrieblicher-hinterbliebenenrente/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jan 2009 14:26:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[BAG PM Nr. 2/09 &#8211; Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht. Nach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 1. April 2008 (- C-267/06 &#8211; Maruko) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.juristen-blog.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> PM Nr. 2/09 &#8211; Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/lebenspartnerschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lebenspartnerschaft">Lebenspartnerschaft</a> aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht.<br />
Nach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 1. April 2008 (- C-267/06 &#8211; Maruko) sind die überlebenden Partner einer eingetragenen <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/lebenspartnerschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lebenspartnerschaft">Lebenspartnerschaft</a> bei der im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung gewährten Hinterbliebenenversorgung überlebenden Ehegatten gleichzustellen, wenn die <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/lebenspartnerschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lebenspartnerschaft">Lebenspartnerschaft</a> nach nationalem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung mit der Situation von Ehegatten vergleichbar ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 17. Juli 2002 &#8211; 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 -) verpflichtet der verfassungsrechtliche Schutz der <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">Ehe</a> in Art. 6 des Grundgesetzes den einfachen Gesetzgeber nicht, andere Lebensformen gegenüber der <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">Ehe</a> zu benachteiligen.</p>
<p><span id="more-575"></span></p>
<p>Es ist damit Sache des einfachen Gesetzgebers, zu bestimmen, ob und inwieweit er zwischen der <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">Ehe</a> und der eingetragenen <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/lebenspartnerschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lebenspartnerschaft">Lebenspartnerschaft</a> eine vergleichbare Situation schafft. Seit der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts&#8221; ab 1. Januar 2005 für eingetragene Lebenspartner den Versorgungsausgleich eingeführt und in der gesetzlichen Rentenversicherung die eingetragene <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/lebenspartnerschaft/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lebenspartnerschaft">Lebenspartnerschaft</a> der <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">Ehe</a> gleichgestellt hat, ist rechtlich eine vergleichbare Situation auch hinsichtlich der im Arbeitsverhältnis zugesagten Hinterbliebenenversorgung geschaffen. Auch tatsächliche Unterschiede, die im Hinblick darauf, dass es sich bei der zugesagten Hinterbliebenenversorgung um Arbeitsentgelt des Versorgungsberechtigten handelt, die Annahme einer nicht vergleichbaren Situation rechtfertigen könnten, bestehen nicht.</p>
<p>Daraus folgt: Überlebende eingetragene Lebenspartner haben in gleichem Maße wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung ist, dass am 1. Januar 2005 noch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsschuldner bestand; der Senat hat offen gelassen, ob dazu ein Arbeitsverhältnis erforderlich ist oder ob es ausreicht, wenn der <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/arbeitnehmer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitnehmer">Arbeitnehmer</a> mit Betriebsrentenansprüchen oder unverfallbaren Anwartschaften ausgeschieden ist. Die Ansprüche ergeben sich seit seinem Inkrafttreten im Jahre 2006 aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und für die Zwischenzeit aus der im Arbeitsrecht allgemein geltenden Pflicht zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern.</p>
<p>Der Senat hat nicht über die Frage entschieden, welche Ansprüche gegenüber kirchlichen Arbeitgebern bestünden.</p>
<p>Geklagt hatte der überlebende eingetragene Lebenspartner eines ehemaligen Arbeitnehmers der Beklagten. Bei ihr besteht eine Versorgungsordnung, in der eine Hinterbliebenenversorgung zugunsten von Ehepartnern, nicht jedoch eingetragenen Lebenspartnern zugesagt ist. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Die Revision blieb vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos, weil der Lebenspartner des Klägers und ehemalige <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/arbeitnehmer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitnehmer">Arbeitnehmer</a> der Beklagten bereits vor dem 1. Januar 2005 verstorben war.</p>
<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.01.2009 &#8211; 3 AZR 20/07 -<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19. Juli 2006 &#8211; 7 Sa 139/06 -</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008 RA Exner @ juristen-blog.de<br />
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		<title>BAG: Überleitung in den TVöD -Tarifliche Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile bei Elternzeit (Sept. 2005)</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jan 2009 17:12:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit]]></category>
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		<description><![CDATA[§ 11 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) gewährte zunächst Arbeitnehmern, die im September 2005 kein Entgelt bezogen haben, keinen Anspruch auf eine Besitzstandszulage für die nach dem bisherigen Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gezahlten kinderbezogenen Entgeltbestandteile. Erst seit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 11 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (<a href="http://www.juristen-blog.de/tag/tvod/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with TVöD">TVöD</a>) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) gewährte zunächst Arbeitnehmern, die im September 2005 kein Entgelt bezogen haben, keinen Anspruch auf eine Besitzstandszulage für die nach dem bisherigen Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gezahlten kinderbezogenen Entgeltbestandteile. Erst seit einer Änderung des § 11 TVÜ-VKA wird ua. Arbeitnehmern, die sich im September 2005 in <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> befanden, ab dem 1. Juni 2008 unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Besitzstandszulage gezahlt. Soweit § 11 TVÜ-VKA aF <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/arbeitnehmer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitnehmer">Arbeitnehmer</a>, die im September 2005 <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> in Anspruch genommen haben, aus der Besitzstandsregelung ausnahm, verstieß die Tarifnorm gegen Art. 3 GG iVm. Art. 6 Abs. 1 GG und war daher unwirksam.</p>
<p><span id="more-569"></span></p>
<p>Die Klägerin ist bei der beklagten Stadt als Erzieherin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/tvod/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with TVöD">TVöD</a> sowie der TVÜ-VKA Anwendung. In der Zeit vom 22. Juli 2003 bis 8. Januar 2006 war die Klägerin in <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a>. Seit 9. Januar 2006 ist sie teilzeitbeschäftigt. Die Beklagte gewährte ihr nach Wiederaufnahme der Tätigkeit zunächst keine kinderbezogene tarifliche Besitzstandszulage. Erst aufgrund einer Änderung des § 11 TVÜ-VKA zahlt die Beklagte seit Juni 2008 eine solche Zulage. Mit ihrer Klage hat die Klägerin die Zahlung der Besitzstandszulage für die Zeit von Januar 2006 bis Mai 2008 verlangt.</p>
<p>Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat &#8211; wie schon die Vorinstanzen &#8211; der Klägerin die Besitzstandszulage seit dem Ende der <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> zugesprochen. Die Tarifvertragsparteien durften <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/arbeitnehmer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitnehmer">Arbeitnehmer</a>, die im September 2005 <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/elternzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Elternzeit">Elternzeit</a> in Anspruch nahmen, nicht vom Anspruch auf die Besitzstandszulage nach § 1 TVÜ-VKA ausnehmen. Eine solche Ausnahme ließ die durch Art. 6 GG geschützten Belange von <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/ehe/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ehe">Ehe</a> und Familie der betroffenen <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/arbeitnehmer/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitnehmer">Arbeitnehmer</a> gleichheitswidrig außer Betracht.</p>
<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Dezember 2008 &#8211; 6 AZR 287/07 &#8211; Pressemitteilung Nr. 100/08<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2007 &#8211; 11 Sa 96/06 -</p>
<p>Dem Senat lagen am selben Tag fünf weitere Verfahren (- 6 AZR 420/07 -, &#8211; 6 AZR 673/07 -, &#8211; 6 AZR 890/07 -,<br />
- 6 AZR 9/08 &#8211; und &#8211; 6 AZR 209/08 -) zur Entscheidung vor, deren Sachverhalte im Wesentlichen gleich gelagert waren.</p>
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		<title>BAG: Betriebsübergang in Insolvenz &#8211; Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis in Freistellungsphase</title>
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		<pubDate>Wed, 05 Nov 2008 07:02:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Exner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Altersteilzeit]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsübergang]]></category>
		<category><![CDATA[Vergütung]]></category>

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		<description><![CDATA[BAG, Urteil vom 30. Oktober 2008 &#8211; 8 AZR 54/07 &#8211; Bei einem Betriebsübergang gehen gemäß dem Altersteilzeitgesetz gestaltete Arbeitsverhältnisse nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann auf den Betriebserwerber über, wenn im sog. „Blockmodell&#8221; die Arbeitsphase schon vor dem Betriebsübergang abgeschlossen war. Das gilt grundsätzlich auch bei einem Betriebserwerb nach Eröffnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.juristen-blog.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a>, Urteil vom 30. Oktober 2008 &#8211; 8 AZR 54/07 &#8211;  Bei einem <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/betriebsubergang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsübergang">Betriebsübergang</a> gehen gemäß dem Altersteilzeitgesetz gestaltete Arbeitsverhältnisse nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann auf den Betriebserwerber über, wenn im sog. „Blockmodell&#8221; die Arbeitsphase schon vor dem <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/betriebsubergang/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Betriebsübergang">Betriebsübergang</a> abgeschlossen war. Das gilt grundsätzlich auch bei einem Betriebserwerb nach Eröffnung der Insolvenz. In diesem Fall sind aber die bereits erarbeiteten Vergütungsansprüche des nicht mehr arbeitspflichtigen <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/altersteilzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Altersteilzeit">Altersteilzeit</a>-Arbeitnehmers Insolvenzforderungen, für die der Betriebserwerber nicht haftet.</p>
<p><span id="more-463"></span></p>
<p>Nach langjähriger Tätigkeit als Chefsekretärin bei der R-GmbH schloss die Klägerin im Jahr 2000 eine Altersteilzeitvereinbarung, die im „Blockmodell&#8221; vorsah, dass sie bis 31. Juli 2003 arbeitet. Danach sollte sich für weitere drei Jahre die „Freistellungsphase&#8221; anschließen. Mitte 2004 wurde über das Vermögen der R-GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter zahlte der nicht mehr arbeitspflichtigen Klägerin bis 31. Dezember 2004 die <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/altersteilzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Altersteilzeit">Altersteilzeit</a>-<a href="http://www.juristen-blog.de/tag/vergutung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vergütung">Vergütung</a> weiter. Die Beklagte, die den Betrieb der R-GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2005 vom Insolvenzverwalter gekauft hatte, lehnte jedoch die Fortzahlung der <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/altersteilzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Altersteilzeit">Altersteilzeit</a>-<a href="http://www.juristen-blog.de/tag/vergutung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Vergütung">Vergütung</a> ab. Diese verlangt die Klägerin bis zum Ende des <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/altersteilzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Altersteilzeit">Altersteilzeit</a>-Vertragsverhältnisses.</p>
<p>Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Zwar gehen die in der „Freistellungsphase&#8221; befindlichen <a href="http://www.juristen-blog.de/tag/altersteilzeit/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Altersteilzeit">Altersteilzeit</a>-Arbeitsverhältnisse auf den Betriebserwerber über. Der Senat hält jedoch daran fest, dass die schon vor Insolvenzeröffnung erarbeiteten Vergütungsansprüche als Insolvenzforderungen zu behandeln sind, für die der Betriebserwerber nach den Sonderregeln der Insolvenz nicht haftet. Auch die europäische Betriebsübergangs-Richtlinie steht dem nicht entgegen.</p>
<p>Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2006, Az. 8 Sa 1744/05<br />
<a href="http://www.juristen-blog.de/tag/bag/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with BAG">BAG</a> Pressemitteilung Nr. 85/08</p>
<hr /><small>Copyright &copy; 2008 RA Exner @ juristen-blog.de<br />
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