Artikel-Schlagworte: „Baugenehmigung“
VG Düsseldorf: Biergarten für 200 Gäste ist mit Wohnruhe unvereinbar
Mit Urteil vom 6. November 2008 (Az.: 9 K 2466/07) hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf die Klage einer Nachbarin hin die Baugenehmigung für die Gaststätte „La Casita” in Hilden aufgehoben. Das Gericht hält einen Biergarten für bis zu 200 Gäste in einer ganz überwiegend wohngebietstypisch genutzten Umgebung für unzulässig. Die Lärmbelästigungen durch den Biergarten gerade in den Abendstunden und an Wochenenden seien den Nachbarn nicht zuzumuten, weil sie dadurch empfindlich in ihrer Wohnruhe gestört würden. Entgegen anderslautender Presseberichte ist es dabei völlig unerheblich, ob Tapas oder Sauerbraten auf der Speisekarte stehen.
VG Düsseldorf: Abrissverfügung für Wochenendhäuser am Weikensee in Hamminkeln bestätigt
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigte mit heute verkündetem Urteil die Abrissverfügung des Bürgermeisters Hamminkeln wegen vier Wochenendhäusern, die ohne Baugenehmigung am Weikensee errichtet worden waren. Der Grundstückseigentümer und Kläger des Verfahrens hatte das im Außenbereich liegende Grundstück mit vier Holzhütten bebaut gekauft. Im Herbst 2004 ersetzte er die Hütten durch vier Wochenendhäuser. Nachdem ihm der Beklagte im Dezember 2004 den Weiterbau untersagt hatte, forderte er ihn nach längeren Verhandlungen mit Ordnungsverfügung vom 11.07.2007 auf, die Wochenendhäuser bis Ende 2007 vollständig zu beseitigen. Die Häuser seien nicht genehmigungsfähig und ließen die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten. Zuvor hatte auch ein Nachbar gerügt, dass die Wochenendhäuser den Mindestabstand von 3 Metern zu seinem Grundstück nicht einhielten. Der Kläger wehrt sich gegen die Ordnungsverfügung mit der Begründung, Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes hätten die Bauarbeiten zur Kenntnis genommen und geduldet. Außerdem sei ihm eine Baugenehmigung für die Wochenendhäuser in Aussicht gestellt worden, wenn er von dem geplanten Umbau seiner Scheune in Wohnraum absehe. Deshalb habe er dort nur eine Wohnung eingebaut und den Rest der Scheune abgerissen.
BGH (Schleswig-Holstein): Haftung des Architekten für unrichtige Bautenstandsberichte
BGH, PM Nr. 182/2008 – Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat entschieden, dass den Erwerbern einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung Schadensersatzansprüche gegen den vom Veräußerer mit der Bauleitung beauftragten Architekten zustehen können, wenn dieser unrichtige Bautenstandsberichte erstellt hat, die vereinbarungsgemäß Grundlage für die ratenweise Zahlung des Erwerbspreises sein sollen. – Die Kläger haben von S. eine auf der Grundlage einer konkreten Baugenehmigung noch zu errichtende Wohnung erworben. Der Erwerbspreis war in acht Raten zu bezahlen. Die für die Fälligkeit ab der zweiten Rate erforderlichen Bautenstandsberichte waren im Auftrag des S. von dem beklagten Architekten, dem unter anderem die Bauaufsicht übertragen war, zu erstellen.

