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LAG SH Berechtigung arbeitsrechtlicher Abmahnungen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat entschieden – 4 Sa 361/07 – 07.11.2007, dass eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung berechtigt ist wenn der Arbeitnehmer nicht zur eingeteilten Schicht erscheint.

