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BG: Anspruch des Erben auf Rückzahlung von Zuwendungen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die durch Tod endete
Drum prüfe, wer sich ewig bindet – Wäre die Beklagte in dem vom BGH zu entscheidenden Fall die Ehefrau des Verstorbenen gewesen wäre die Entscheidung des BGH sicherlich anders ausgefallen. Trotz der zunehmenden Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland sind die Partner im Falle eines Todes immer noch schlechter gestellt als verheiratete Paare.
Seit Ende der 70er Jahre nahmen die nichtehelichen Lebensgemeinschaften in der Bundesrepublik quantitativ stetig und stark zu, und zwar in allen Teilen der Bundesrepublik, aber noch etwas stärker in den neuen Bundesländern und in städtischen Gebieten. Sie sind zu einem Massenphänomen nicht nur in Deutschland, sondern fast überall in Europa geworden. Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes betrug die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in Deutschland bereits 1999 2,1 Millionen. Bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 20 – 39 Jahren lebten bereits 1999 ca. 10% in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

