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BGH: Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung
BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 – 1 StR 201/09 – Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten, einen Richter am Amtsgericht Nürtingen, am 14. November 2008 wegen Rechtsbeugung in 47 Fällen und versuchter Rechtsbeugung in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts
Sind aus einer Ehe Kinder hervorgegangen, die der unterhaltsberechtigte Ehegatte betreut, hat er Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Sind die Kinder noch klein, besteht keine Verpflichtung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Schwierig ist die Frage zu beantworten, ab welchem Alter die Kinder dem Unterhaltspflichtigen eine Halbtagstätigkeit bzw. eine Ganztagstätigkeit zuzumuten ist.

