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BAG: Deutschen Schriftsprache oder Kündigung – nach 29 Jahren Arbeit?
BAG, Urteil vom 28.01.2010, Az. 2 AZR 764/08 – Es erscheint schon merkwürdig, dass der Mitarbeiter von 1978 bis 2007 (!) arbeiten konnte, und nun das Bundesarbeitsgericht urteilt, der Arbeitgeber könne von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangen, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Stimmt etwas an der Jahreszahl in der Pressemitteilung des BAG nicht? Wurden die “unzureichenden Deutschkenntnisse” wirklich erst nach 29 Jahren festgestellt? Hier mag eine neue Betriebsübung, Qualitätssicherung mit Qualitätsnormen und Audits eine ausschlaggebende Rolle spielen. Aber wie hat denn der einfache Produktionshelfer bei der Arbeitgeberin sein halbes Arbeitsleben gearbeitet, dass die Kenntnis der deutschen Schriftsprache erst jetzt “erforderlich” geworden ist?
Die vielleicht unglücklich formulierten Normen und “Qualität” können also nur auf Kosten des langjährigen Mitarbeiters und nach einer Kündigung wieder erfüllt werden. Dem Wortlaut des Gesetzes mag daher hier das höchste Arbeitsgericht genüge getan haben. Doch es können auch die Normen an den schlecht formuliert gewesen sein, soweit sie die Qualitätssicherung für Tätigkeit des langjähigen Produktionshelfers betrafen. Die Einzelfallgerechtigkeit – für diese werden einzelne Urteile gefällt – blieb also ggf. auf der Strecke. Als der Kläger geboren wurde, sagte man im Deutschunterricht dann wohl “Setzen, Sechs!”.
LAG Schleswig-Holstein: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Bezahlung von Raucherpausen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein – 4 TaBV 12/07 hat entschieden, dass der Arbeitgeber allein entscheidungsberechtigt ist ob er seine Arbeitnehmer während der Raucherpausen weiterbezahlt. Der Betriebsrat hat hier kein Mitbestimmungsrecht. Diesen Beitrag weiterlesen »

