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VG Düsseldorf: Personalratswahlen beim Polizeipräsidium Düsseldorf ungültig

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 34. Kammer des Verwaltungsgerichts nach Anhörung der Beteiligten in öffentlicher Sitzung die in der Zeit vom 3. bis 5. Juni 2008 beim Polizeipräsidium durchgeführten Personalratswahlen für ungültig erklärt. Gleichzeitig wurde der Polizeipräsident aufgefordert, dem Vorsitzenden der Fachkammer binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses drei wahlberechtigte Beschäftigte zu nennen, die als Wahlvorstand für die Neuwahl des Personalrats eingesetzt werden sollen. Der Bund deutscher Kriminalbeamter und die Deutsche Polizeigewerkschaft hatten die Wahl am 19. Juni 2008 beim Verwaltungsgericht angefochten.

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