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BAG: Betriebsübergang in Insolvenz – Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis in Freistellungsphase
BAG, Urteil vom 30. Oktober 2008 – 8 AZR 54/07 – Bei einem Betriebsübergang gehen gemäß dem Altersteilzeitgesetz gestaltete Arbeitsverhältnisse nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann auf den Betriebserwerber über, wenn im sog. „Blockmodell” die Arbeitsphase schon vor dem Betriebsübergang abgeschlossen war. Das gilt grundsätzlich auch bei einem Betriebserwerb nach Eröffnung der Insolvenz. In diesem Fall sind aber die bereits erarbeiteten Vergütungsansprüche des nicht mehr arbeitspflichtigen Altersteilzeit-Arbeitnehmers Insolvenzforderungen, für die der Betriebserwerber nicht haftet.
BAG: Kein Schadensersatz wegen fehlerhafter Unterrichtung bei Betriebsübergang
Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden – 8 AZR 1116/06, das ein Arbeitnehmer trotz falscher Information über einen Betriebsübergang nicht unbedingt ein Schadensersatzanspruch zusteht, wenn der Anspruchsbegründende Sozialpan nicht zustande kommt. Diesen Beitrag weiterlesen »

