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BFH: Bewirtungsaufwendungen

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.06.2008 – VI R 33/07 – In diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eines leitenden Arbeitnehmers für Arbeitskollegen und Mitarbeiter als abziehbar sind. Der “geschäftliche Anlass” im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz ist auf sinngemäß anzuwenden. Wenn ein leitender Arbeitnehmer mit variablen Bezügen seine Arbeitskollegen, insbesondere ihm unterstellte Mitarbeiter, bewirtet, so unterliegen die nicht der Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 5 Einkommensteuergesetz. Diesen Beitrag weiterlesen »