Artikel-Schlagworte: „BGH“

BGH: Stuttgart 21 – Urheberrechts-Erbe kann Projekt nicht verhindern

24.11.2011 – Mit einer Klage wollte auch der Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs das Projekt “Stuttgart 21″ verhindern. Konkret zielte der Anspruch darauf, den Wiederaufbau des Nordwest-Flügels zu erreichen und den Abriss des Südost-Flügels und der Treppenanlage zu verhindern. Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist nach einem Entwurf von Prof. Dipl.-Ing. Paul Bonatz aus dem Jahre 1911 gestaltet worden. Urheberrechtsschutz besteht, nachdem der Architekt im Jahre 1956 verstorben ist, noch bis Ende des Jahres 2026.

Nun hat der per Beschluss entschieden: Die Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs haben keinen Anspruch, die Umgestaltung zu verhindern. Der hat eine abgelehnt, da

  • die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe,
  • nicht zur Fortbildung des Rechts erforderlich sei,
  • nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei.

(, Beschluss vom 9. November 2011 – I ZR 216/10 nach PM Nr. 186/2011, siehe hier:)

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BGH schützt Mieter gegen Hamburger Landgericht (Urteil Wohnwertverbesserungen bei Mieterhöhung)

, vom 7. Juli 2010, Az. VIII ZR 315/09 – Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 entschieden, dass Wohnwertverbesserungen, die ein Wohnungsmieter vorgenommen und finanziert hat, bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen im Regelfall nicht zu berücksichtigen sind. Der Beklagte des vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreits ist seit 1976 Mieter einer Wohnung in Hamburg. Aufgrund einer im Mietvertrag enthaltenen Verpflichtung baute er in die Wohnung auf eigene Kosten ein Bad und eine Sammelheizung ein. Im Februar 2008 verlangte die Vermieterin Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettomiete von 450,28 € auf 539,95 € monatlich. Zur Begründung nahm sie auf den Mietspiegel der Stadt Hamburg Bezug und ordnete die Wohnung in das Rasterfeld C 4 ein.

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BGH: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar

, vom 25.06.2010, Az. 2 StR 454/09 – Das Landgericht hat den Angeklagten P. wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die ursprünglich mitangeklagte Frau G. hat das Landgericht rechtskräftig freigesprochen.
Der Angeklagte ist ein für das Fachgebiet des Medizinrechts spezialisierter . Nach den Feststellungen des Landgerichts beriet er die beiden Kinder der 1931 geborenen Frau K., nämlich die mitangeklagte Frau G. und deren inzwischen verstorbenen Bruder. Frau K. lag seit Oktober 2002 in einem Wachkoma. Sie wurde in einem Pflegeheim über einen Zugang in der Bauchdecke, eine sog. PEG-Sonde, künstlich ernährt. Eine Besserung ihres Gesundheitszustandes war nicht mehr zu erwarten.

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BGH: Staatsanwalt gewinnt im Fall Alexander Falk

, vom 29. Juni 2010 – 1 StR 245/09 [versuchten Betruges in Tateinheit mit Straftaten nach AktG] – Das Landgericht Hamburg hat den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden des Schweizer Unternehmens Distefora Holding AG Alexander Falk nach einer über drei Jahre dauernden Hauptverhandlung wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit unrichtiger Darstellung gemäß § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG und mit zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss gemäß § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

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BGH: Keine Pfändung beim Auto des arbeitenden Ehegatten

, Beschluss vom 28.01.2010, Az. VII ZB 16/09 – Ein Kraftfahrzeug, das der des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, ist unpfändbar. Die hat der entschiedne und damit die Auslegung des § 811 ZPO nach dem Sinn der Vorschrift erweiternd ausgelegt. Diese Auslegung entspricht dem Grundrecht und daraus folgenden notwendigen Schutz der Familie.

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BGH: Formbedürftigkeit eines Vertrags über Zuwendungen an Kunststiftung

, vom 7. Oktober 2009 – Xa ZR 8/08 – Der Xa-Zivilsenat hatte über die Frage zu entschieden, ob zur Gültigkeit eines Vertrags, mit dem eine Stiftung die Zuwendung von Stiftungsleistungen verspricht, eine notarielle Beurkundung dieses Versprechens erforderlich ist. Seit 1991 führten die klagende Stadt S. und der spätere Stifter der beklagten Kunststiftung Verhandlungen über die Einrichtung und den Betrieb eines Kunstmuseums sowie über dessen Mitfinanzierung durch eine noch zu errichtende Stiftung. In der Folgezeit gründete die Stadt eine Gesellschaft zum Betrieb des Kunstmuseums und erwarb hierzu das ehemalige Rathaus eines Stadtteils. Die Kunststiftung wurde mit dem Stiftungszweck errichtet, die bildende unter anderem durch Finanzierung der Errichtung und Unterhaltungskosten von Museen zu fördern.
Die Betriebsgesellschaft der Stadt und die beklagte Kunststiftung schlossen 1996 einen schriftlichen, nicht notariell beurkundeten Finanzierungsvertrag. Hierin verpflichtete sich die beklagte Stiftung, der Betriebsgesellschaft die jährlichen Erträge aus ihrem festverzinslich angelegten Vermögen zur Verfügung zu stellen. Die Betriebsgesellschaft verpflichtete sich, diese Beträge zur Finanzierung der laufenden Unterhalts- und Betriebskosten des errichteten Museums zu verwenden und in diesem eine angemessene Fläche für die Präsentation bestimmter Ausstellungen zur Verfügung zu stellen. Die Kunststiftung kehrte die versprochenen Beträge zunächst regelmäßig, dann teilweise aus und stellte die Zahlungen schließlich ein. Die Stadt begehrt im Wege der Stufenklage Rechnungslegung und Zahlung der mit dem Finanzierungsvertrag versprochenen Zuwendungen.

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BGH: Urteile zum Unfall auf Transrapid-Versuchsanlage Emsland

, Beschluss vom 22.09.2009 – Az. 4 StR 657/08 – Verurteilungen des Niederlassungsleiters und des Betriebsleiters der Versuchsanlage rechtskräftig – Am Morgen des 22. September 2006 kollidierte auf der Transrapid-Versuchsanlage Emsland das Magnetschwebefahrzeug TR 08, in dem sich eine Besuchergruppe befand, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 170 km/h mit einem auf dem Fahrweg stehenden 40 Tonnen schweren Radfahrzeug. Bei dem kamen 20 der Besucher und 3 Betriebsangehörige ums Leben; weitere elf Personen wurden verletzt.

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BGH: Unterstützung der Al Qaida durch (versuchten) Versicherungsbetrug

, vom 14. August 2009 – 3 StR 552/08 – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zwei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Al Qaida) und den dritten Angeklagten wegen Unterstützung dieser Vereinigung, jeweils begangen in Tateinheit mit versuchtem , zu Freiheitsstrafen von sieben Jahren, sechs Jahren sowie drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten im Ergebnis weitgehend verworfen. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts bemühten sich die Angeklagten ab Sommer 2004 um den Abschluss von Lebensversicherungsverträgen, bei denen einer von ihnen die versicherte Person, der andere der Begünstigte sein sollte. Dies geschah in der Absicht, nach kurzer Zeit den Unfalltod des Versicherten in Ägypten vorzutäuschen, sodann durch die anderen Angeklagten die Versicherungssummen von insgesamt 4.325.958 € geltend zu machen und einen Teil davon dem bewaffneten Kampf der Al Qaida zukommen zu lassen. Entsprechend der Tatplanung kam es in neun Fällen zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.

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