Artikel-Schlagworte: „BVerwG“

BVerwG: Naturschutz oder Flughafenausbau Münster/Osnabrück

BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2009, Az. 4 C 12.07 – Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück -Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 09.07.2009 über den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück zu einem Verkehrsflughafen für den Interkontinentalverkehr entschieden und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Der Kläger, ein Umwelt- und Naturschutzverband, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück von derzeit 2 170 m auf 3 600 m. Die Verlängerung der Bahn macht die Querung des Eltingmühlenbachs notwendig; er soll auf einer Länge von 390 m übertunnelt werden. Der Bach ist Teil eines europäisch geschützten Natura-2000-Gebiets. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen.

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BVerwG: Fluglärm – Klagen gegen Flughafen Düsseldorf erfolglos

BVerwG 4 B 71.08 und 72.08 – Beschlüsse vom 7. Juli 2009 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Flughafen auf der Grundlage der im November 2005 erteilten zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem betrieben werden darf.

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BVerwG: Bezug von Sozialhilfe im Alter als Einbürgerungshindernis

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von (hier: Grundsicherung im Alter nach SGB XII wegen zu geringer Altersrente) der eines Ausländers nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG*) entgegenstehen kann.

Der 1942 geborene Kläger stammt aus dem Kosovo und ist im Dezember 1991 als Asylbewerber in das Bundesgebiet eingereist. Er besitzt seit September 1994 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Nach seiner Einreise war er überwiegend ohne Beschäftigung und bezog für sich und seine Familie mit kurzen Unterbrechungen Leistungen der Arbeitslosen- und . Seit Mai 2007 bezieht er eine geringe Altersrente von 121 € monatlich und ergänzende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Seinen Einbürgerungsantrag lehnte der Beklagte ab, weil der Kläger die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen zu vertreten habe. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Beklagten zur Erteilung einer Einbürgerungszusicherung verpflichtet, weil der Kläger inzwischen wegen seines Alters oder seines Gesundheitszustandes nicht (mehr) erwerbsverpflichtet und erwerbsfähig sei. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Klage hingegen abgewiesen, da der Kläger über mehrere Jahre aus von ihm zu vertretenden Gründen arbeitslos gewesen sei und es damit versäumt habe, zusätzliche Rentenansprüche für das Alter zu erwerben.

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BVerwG: Verwaltungspraxis der Höchstaltersgrenzen für Verbeamtung rechtswidrig

BVerwG, Urteile vom 19.02.2009, 2 C 18.07 u.a.- Eine Neuregelung der Höchstaltergrenzen für die Verbeamtung legt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nahe. Nicht die Existenz einer solche Grenze sei aber rechtswidrig. Die konkrete Ausgestaltung in NRW sei aber viel zu weit in Verwaltungserlassen geregelt. Regelungen und Ausnahmen seien daher formell nicht mehr hinreichend von der Verordenungsermächtigung gedeckt. Wie in NRW sind auch in anderen Bundesländern die Einstellungen weitgehend in dn Verwaltungsvollzug delegiert. Diese Praxis und damit mehr Transparenz werden nun durch die Urteile des BVerwG eingefordert.

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BVerwG: Nur ausnahmsweise Konkurrentenklage im Krankenhausrecht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Plankrankenhäuser die Aufnahme eines weiteren Krankenhauses in den Krankenhausplan des Landes nur ausnahmsweise vor Gericht anfechten dürfen. Die Beigeladene betreibt eine orthopädische Fachklinik mit bislang 20 Betten, die zur ambulanten Versorgung von Kassenpatienten zugelassen ist. Sie beabsichtigt, eine weitere orthopädische Fachklinik mit 150 Betten zur stationären Versorgung zu errichten. Hierfür begehrt sie seit 2001 die Aufnahme in den Krankenhausplan des beklagten Landes; dies ist Voraussetzung für den Erhalt öffentlicher Investitionsmittel sowie für die Zulassung zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten. Ein Verpflichtungsprozess, zu dem die Kläger nicht beigeladen waren, wurde mit einem Prozessvergleich beendet. In Umsetzung dieses Vergleichs stellte der Beklagte die Aufnahme der neuen Klinik der Beigeladenen mit 30 Betten in den Krankenhausplan fest. In den Gründen des Bescheides wurde ausgeführt, dass die Neuaufnahme zu einer Überversorgung führe, die durch anteilige Kürzungen bei allen Plankrankenhäusern in der Region wieder abgebaut werden müsse.

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BVerwG: Bewertung von Punkten im Verkehrszentralregister richtet sich nach Tattag

BVerwG Az. 3 C 3.07; 3 C 21.07; 3 C 34.07, Urteile vom 25.09.2008 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Möglichkeit eines Führerscheininhabers, seinen Punktestand im durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar zu verringern, davon abhängt, wie viele Verkehrsverstöße er zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung begangen hat; es ist nicht erforderlich, dass die Verkehrsverstöße auch schon zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig geahndet waren. Nach dem Erreichen von mindestens 18 Punkten kann eine Tilgung von Punkten nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung zu entziehen.

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BVerwG: Landesdenkmalbehörden Schleswig-Holstein unterliegen Bund (Befugnisse bei Schifffahrtsanlagen)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute auf eine Klage der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung) über die Abgrenzung der Befugnisse des Bundes und der Länder beim Denkmalschutz für Schifffahrtsanlagen des Bundes entschieden. Das Landesamt für Denkmalpflege hatte Teile einer bundeseigenen Schleusenanlage zwischen Elbe und (ein ehemaliges Heizkraftwerk mit Wasserturm und einen ehemaligen Pegelturm) gestützt auf das schleswig-holsteinische Denkmalschutzgesetz vorläufig unter Denkmalschutz gestellt. Als das Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel damit begann, den Wasserturm und den Pegelturm (teilweise) abzutragen, wies das Landesamt für Denkmalpflege das Wasser- und Schifffahrtsamt darauf hin, als Folge der vorläufigen Unterschutzstellung sei für die geplanten Abrissarbeiten eine denkmalrechtliche erforderlich. Der Bund vertrat mit seiner Klage die Ansicht, er müsse bei der Verwaltung der Bundeswasserstraßen zwar die Belange des Denkmalschutzes beachten, jedoch seien die Landesbehörden nicht befugt, bundeseigene Schifffahrtsanlagen unter Denkmalschutz zu stellen und ihre Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von einer denkmalrechtlichen abhängig zu machen.

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Lokalnachricht: Ausbau des Kiel-Kanals oder Denkmalschutz (Bund ./. Schleswig Holstein)

Das Bundesverwaltungsgericht hat zu einem Termin am 25.09.08 über den Streit zwischen dem Land und dem Bund als Verwalter des Nord-Ostsee- bzw. -Kanals (Bundeswasserstraße) eine erste Terminsnachricht veröffentlicht. Demnach ist zwischen den Parteien insb. streitig, inwiefern Gründe des Denkmalschutzes dem geplanten Ausbau des Kanals entgegenstehen. Weiter ist die Zuständigkeit für die Anordnung des Denkmalsschutzes im Streit.

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