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Sozialgericht Detmold – Krankenkasse muss digitale Einkaufshilfe für Blinde bezahlen

PM 09.01.2009 – Die beklagte Krankenkasse hat die Kosten für ein Produkterkennungsgerät (sog. Einkaufsfuchs) zu tragen. Dies entschied das Sozialgericht Detmold auf die Klage eines 37-jährigen Klägers, der im Alter von 15 Jahren erblindete. Der Einkaufsfuchs besteht aus einem Basisgerät, das am Gürtel oder in der Tasche getragen werden kann, sowie einem transportablen , wie er in Supermärkten zu finden ist. Er erkennt die Produkte durch Auswertung des Strichcodes, der auf den Verpackungen zu finden ist. Die des Gerätes enthält über eine Million verschiedener Artikel. Die Erweiterung der kann durch Austausch der Speicherkarte erfolgen. Technisch ist gleichfalls die Herstellung eigener Strichcodeetiketten möglich, so dass nach entsprechender Kennzeichnung Ordner oder Lernmaterialien schneller aufgefunden werden können.

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