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OLG Stuttgart: Keine Entschädigung bei gemeinnützige Festsetzungen in Bebauungsplan (Planungsschaden)
OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Juli 2009 (102 U 1/09) – Im Streit um Ansprüche wegen der enteignenden Wirkung eines Bebauungsplans sind die Eigentümer gegen die Stadt Heilbronn unterlegen. Mit dem heute verkündeten Urteil hat der Baulandsenat auf die Berufung der Stadt Heilbronn das Urteil des Landgerichts Stuttgart abgeändert und den Hauptantrag der Antragsteller auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.095.000,- € zzgl. Zinsen sowie den Hilfsantrag auf Übernahme des Grundstücks 829/1 durch die Stadt Heilbronn gegen Zahlung einer Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts von 904.950,00 € abgewiesen.
Arbeitsgericht Krefeld: Rückzahlung einer Entschädigung nach AGG-Verstoß
Ein abgelehnter Stellenbewerber muss knapp ein Viertel der Entschädigung, die ihm eine Arbeitgeberin wegen einer Altersdiskriminierung gezahlt hatte, zurück erstatten. Der Betrag wird für gemeinnützige Zwecke gespendet. Die klagende Arbeitgeberin hatte im Februar 2008 in der Tagespresse eine Stellenanzeige geschaltet, die auszugsweise folgenden Inhalt hatte:
„Wir suchen eine/n
Einrichtungsberater/in oder
Innenarchiktekt/in
… mit Sinn für schöne Möbel.
Sie sind zwischen 30 und 40 Jahre jung, qualifiziert, ehrgeizig und teamfähig.”

