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BGH: Stuttgart 21 – Urheberrechts-Erbe kann Projekt nicht verhindern

24.11.2011 – Mit einer Klage wollte auch der Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs das Projekt “Stuttgart 21″ verhindern. Konkret zielte der Anspruch darauf, den Wiederaufbau des Nordwest-Flügels zu erreichen und den Abriss des Südost-Flügels und der Treppenanlage zu verhindern. Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist nach einem Entwurf von Prof. Dipl.-Ing. Paul Bonatz aus dem Jahre 1911 gestaltet worden. Urheberrechtsschutz besteht, nachdem der Architekt im Jahre 1956 verstorben ist, noch bis Ende des Jahres 2026.

Nun hat der per Beschluss entschieden: Die Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs haben keinen Anspruch, die Umgestaltung zu verhindern. Der hat eine abgelehnt, da

  • die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe,
  • nicht zur Fortbildung des Rechts erforderlich sei,
  • nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei.

(, Beschluss vom 9. November 2011 – I ZR 216/10 nach PM Nr. 186/2011, siehe hier:)

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