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OLG Hamm: Hohe Anforderungen an den Richter bei Rotlichtverstoß
Nicht jeder vorgeworfene Rotlichtverstoß ist ohne weiteres hinzunehmen, da sich auch bei einem vermeintlich klaren Verkehrsverstoß – wie das Überfahren einer roten Ampel – viele Beweisprobleme auf Seiten der Justiz ergeben können, wodurch eine Verurteilung und das damit verbundene Fahrverbot abgewendet werden können, wenn entsprechender Rechtsbeistand eingeholt wird.
Von einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Rede, wenn die Ampel länger als eine Sekunde das Rotlicht gezeigt hat, nachdem der Kraftfahrer die Ampel passiert hat bzw. in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren ist.
Die Messung bzw. Schätzung der Länge der schon andauernden Rotlichtphase ist stark diskutiertes Thema, da ein solcher Verstoß ein einmonatiges Fahrverbot nach sich zieht.
AG Löbau: Fahrverbot für Rollstuhlfahrer
Das nachfolgende Urteil wirkt zunächst hart, ist aus Sicht der Rechtsprechung jedoch dann nicht unverhältnismäßig, wenn der Betroffene noch auf einen handbetriebenen Rollstuhl zurückgreifen kann. Insbesondere in Fällen, die sich im Zusammenhang mit Alkohol im Straßenverkehr ergeben, ist die frühzeitige Einbindung eines Strafverteidigers in das Verfahren anzuraten, um unverhältnismäßige Folgen der Trunkenheitsfahrt erst gar nicht entstehen zu lassen, insbesondere um aufzuzeigen, dass der Betroffene die ihm abgesprochene Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen frühzeitig wiedererlangt hat.
RA Schaller, Schwentinental – OT Raisdorf Diesen Beitrag weiterlesen »

