Artikel-Schlagworte: „Familiensache“
BVerwG: Kein Kindernachzug bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II
BVerwG, Urteil vom 26. August 2008, Az. 1 C 32.07 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Lebensunterhalt eines Ausländers dann nicht im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gesichert ist, wenn er Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) hat. Damit hat es eine in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte umstrittene Frage geklärt.
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SG Dortmund: Höhe des Elterngeldes von vorherigem Einkommen abhängig
Sozialgericht Dortmund, Urteile vom 28.07.2008, Az.: S 11 EG 28/07 / S 11 EG 41/07 – Elterngeld kann nur für tatsächlich erzieltes, nicht aber für ein gedachtes, wegen der Betreuung eines älteren Kindes ausgefallenes Einkommen beansprucht werden.
Mehr Rechte für Kinder: Das neue Verfahren in Familiensachen
PM www.bmj.de, Berlin, 27. Juni 2008: Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat der Deutsche Bundestag heute das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) beschlossen. Der Bundesrat wird sich am 19. September 2008 abschließend mit der Reform befassen. – Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. „Ein familiengerichtliches Verfahren ist wie kein anderes Gerichtsverfahren von Gefühlen geprägt. Mit unserer Reform wollen wir die Möglichkeiten verbessern, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen”, erklärte Zypries.

