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BGH: Urteile zum Unfall auf Transrapid-Versuchsanlage Emsland
BGH, Beschluss vom 22.09.2009 – Az. 4 StR 657/08 – Verurteilungen des Niederlassungsleiters und des Betriebsleiters der Versuchsanlage rechtskräftig – Am Morgen des 22. September 2006 kollidierte auf der Transrapid-Versuchsanlage Emsland das Magnetschwebefahrzeug TR 08, in dem sich eine Besuchergruppe befand, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 170 km/h mit einem auf dem Fahrweg stehenden 40 Tonnen schweren Radfahrzeug. Bei dem Unfall kamen 20 der Besucher und 3 Betriebsangehörige ums Leben; weitere elf Personen wurden verletzt.

