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OLG Stuttgart: Keine Entschädigung bei gemeinnützige Festsetzungen in Bebauungsplan (Planungsschaden)
OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Juli 2009 (102 U 1/09) – Im Streit um Ansprüche wegen der enteignenden Wirkung eines Bebauungsplans sind die Eigentümer gegen die Stadt Heilbronn unterlegen. Mit dem heute verkündeten Urteil hat der Baulandsenat auf die Berufung der Stadt Heilbronn das Urteil des Landgerichts Stuttgart abgeändert und den Hauptantrag der Antragsteller auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.095.000,- € zzgl. Zinsen sowie den Hilfsantrag auf Übernahme des Grundstücks 829/1 durch die Stadt Heilbronn gegen Zahlung einer Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts von 904.950,00 € abgewiesen.
BVerwG: Vereinfachtes Verfahren bei Änderung des Bebauungsplans (reines zu allgemeines Wohngebiet)
BVerwG 4 CN 4.08 – Urteil vom 4. August 2009 – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Änderung eines Bebauungsplans nicht stets die Grundzüge der Planung berührt, wenn statt eines reinen ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird. Hat eine Gemeinde die Änderung des Bebauungsplans zu Unrecht im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) ohne Umweltprüfung beschlossen, weil sie irrtümlich angenommen hat, dass die Grundzüge nicht berührt seien, ist dieser Fehler für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans nur dann unbeachtlich, wenn das Europarecht keine Umweltprüfung verlangt.

