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FG Düsseldorf: Umsatzsteuer bei zu optimistischer Prognose
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2008, Az. 1 K 3124/07 U – Nach § 19 Umsatzsteuergesetz wird Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der Umsatz zzgl. Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EURO nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EURO voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Der Kläger eröffnete zum 02.01.2006 einen Gewerbebetrieb und schätzte seinen Gesamtumsatz für 2006 auf 50.000 EURO. Tatsächlich betrug sein Umsatz nur 13.315 EURO. Er beantragte deshalb, von der Erhebung der Umsatzsteuer abzusehen.
VG Koblenz: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bei Steuerrückständen
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2008, 1 K 1956/07.KO – Erhebliche Steuerrückstände können im Einzelfall den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis rechtfertigen. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.
Dem Kläger war im Jahre 1998 die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte erteilt worden. Nachdem das Finanzamt erhebliche Steuerrückstände gemeldet hatte und Tilgungsvereinbarungen mehrfach nicht eingehalten worden waren, widerrief die zuständige Behörde diese Erlaubnis. Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens erhob der Kläger Klage.

