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BVerwG: Verwaltungspraxis der Höchstaltersgrenzen für Verbeamtung rechtswidrig
BVerwG, Urteile vom 19.02.2009, 2 C 18.07 u.a.- Eine Neuregelung der Höchstaltergrenzen für die Verbeamtung legt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nahe. Nicht die Existenz einer solche Grenze sei aber rechtswidrig. Die konkrete Ausgestaltung in NRW sei aber viel zu weit in Verwaltungserlassen geregelt. Regelungen und Ausnahmen seien daher formell nicht mehr hinreichend von der Verordenungsermächtigung gedeckt. Wie in NRW sind auch in anderen Bundesländern die Einstellungen weitgehend in dn Verwaltungsvollzug delegiert. Diese Praxis und damit mehr Transparenz werden nun durch die Urteile des BVerwG eingefordert.

