Artikel-Schlagworte: „Haftung“

OLG Karlsruhe: Entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen als Verzugsschaden?

Oberlandesgerichts Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2009, Az. 8 U 233/07 – Der Kläger verlangt von der beklagten Rechtsanwaltssozietät wegen schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten aus einem Anwaltsvertrag. Der Kläger führte vor dem Landgericht Heidelberg einen Rechtsstreit gegen seinen Architekten X auf , in dem er von der Beklagten vertreten wurde. Im Jahr 2005 sprach das Landgericht dem Kläger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von ca. 65.000 € nebst Verzugszinsen von 30.000 € zu. Dieses Urteil wurde rechtskräftig. Der Kläger beauftragte die beklagten Anwälte mit der Abwicklung dieses Urteils.

Trotz Zahlungsaufforderung und Fristsetzung durch die Beklagte zahlten weder Herr X noch dessen fristgerecht. Der Kläger wies daraufhin die Beklagte auf seine Absicht hin, mit der Urteilssumme Spekulationsgeschäfte mit Optionsscheinen an der Börse durchführen zu wollen, die er – mangels Erhalt des Geldes – zunächst nur in einem fiktiven „Depot X” auflistete, wobei er behauptete, bereits nach kurzer Zeit erhebliche (fiktive) Gewinne erzielt zu haben. Er forderte die Beklagte deshalb auf, Herrn X und dessen auf die Gefahr hoher Vermögensschäden hinzuweisen. Die Beklagte unterließ diesen Hinweis.

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OLG Köln: Stadt Köln muss James Conlon entschädigen – Haftung für ca. 1 Mio. Steuerschaden

OLG , Urteil vom 13.03.2009, Az. 20 U 128/05 – Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat die Stadt heute verurteilt, 1.013.149,50 Euro Schadenersatz an den früheren Generalmusikdirektor und Chefdirigenten des Gürzenich-Orchesters, James Conlon, zu zahlen und ihm eventuelle weitere Steuerschäden vor dem Hintergrund zu ersetzen, dass er vom Finanzamt in den Jahren 1991 bis 1995 als “Steuerinländer” behandelt worden ist (Az. 20 U 128/05). Peter Nestler, der frühere Kulturdezernent der Stadt hatte den Dirigenten zu einem Zweitwohnsitz in der Domstadt überredet und ihm dabei eine falsche Auskunft über die steuerlichen Konsequenzen erteilt. Zum Teil müssen die Schadenersatzbeträge direkt an die Sparkasse /Bonn bzw. an das Finanzamt geleistet werden, die den Anspruch Conlons gegen die Stadt gepfändet hatten.

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OLG Celle: Keine Begrenzung der Haftung durch AGB-Klausel zu Kardinalpflichten

OLG Celle, Urteil vom 30.10.2008, Az. 11 U 78/08 – Allein eine Formulierung „und/oder” in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Eine Klausel in AGB, nach welcher der Verwender nur „im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)” haftet, ist als Verstoß gegen Transparenzgebot unwirksam. Eine abstrakte Erläuterung des Begriffs der Kardinalpflicht ist dem Verwender der AGB zumutbar.

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BGH (Schleswig-Holstein): Haftung des Architekten für unrichtige Bautenstandsberichte

BGH, PM Nr. 182/2008 – Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat entschieden, dass den Erwerbern einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung Schadensersatzansprüche gegen den vom Veräußerer mit der Bauleitung beauftragten Architekten zustehen können, wenn dieser unrichtige Bautenstandsberichte erstellt hat, die vereinbarungsgemäß Grundlage für die ratenweise Zahlung des Erwerbspreises sein sollen. – Die Kläger haben von S. eine auf der Grundlage einer konkreten noch zu errichtende Wohnung erworben. Der Erwerbspreis war in acht Raten zu bezahlen. Die für die Fälligkeit ab der zweiten Rate erforderlichen Bautenstandsberichte waren im Auftrag des S. von dem beklagten Architekten, dem unter anderem die Bauaufsicht übertragen war, zu erstellen.

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