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BGH: Genehmigung für Lastschrifteinzug durch vorläufigen Insolvenzverwalter

, Urteil vom 10. Juni 2008 – XI ZR 283/07 – Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erstmals über die eines Lastschrifteinzugs durch einen vorläufigen mit Zustimmungsvorbehalt entschieden.

Mit Beschluss vom 31. Oktober 2005 bestellte das Insolvenzgericht den Kläger zum schwachen vorläufigen über das Vermögen der Schuldnerin und ordnete an, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des Klägers wirksam sein sollten. Zwischen der Schuldnerin und der Beklagten bestand ein langfristiger über einen PKW, aufgrund dessen die Beklagte berechtigt war, die monatlich fällig werdenden Leasingraten mittels Lastschrifteinzug im Einzugsermächtigungsverfahren einzuziehen.

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