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BMJ: Bundestag verabschiedet Gesetz zum besseren Schutz von Kindern

BMJ, Pressemitteilung – Berlin, 24. April 2008 – Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls” beschlossen. Damit sollen Familiengerichte künftig zum Schutz vernachlässigter oder misshandelter frühzeitiger eingreifen können. „In den vergangenen Monaten haben wir vermehrt von Fällen erfahren, in denen von ihren eigenen Eltern vernachlässigt und misshandelt wurden und dadurch gewaltsam zu Tode gekommen sind. Diese tragischen Fälle haben erhebliche Defizite beim Schutz besonders gefährdeter aufgezeigt. Das verbessern wir mit dem heute verabschiedeten Gesetz”, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

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