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LG Kiel: Miete Sommerliegeplatz für Segelboot und Klausel über Vertragsverlängerung
Es ist bereits fraglich, ob die Verlängerungsklausel in den Vertrag einbezogen ist (§ 305 c Abs. 1 BGB). Da der Vertrag über den Sommerliegeplatz als Halbjahresvertrag ausgestaltet ist und am 15.10. des Jahres enden soll, muss der Mieter nicht ohne weiteres damit rechnen, dass er durch bloße Untätigkeit einen Folgevertrag abschließt, der erst nach halbjähriger Unterbrechung (vom 16.10. bis zum 15.04.) beginnt. [...]
BVerwG: Landesdenkmalbehörden Schleswig-Holstein unterliegen Bund (Befugnisse bei Schifffahrtsanlagen)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute auf eine Klage der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung) über die Abgrenzung der Befugnisse des Bundes und der Länder beim Denkmalschutz für Schifffahrtsanlagen des Bundes entschieden. Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein hatte Teile einer bundeseigenen Schleusenanlage zwischen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal (ein ehemaliges Heizkraftwerk mit Wasserturm und einen ehemaligen Pegelturm) gestützt auf das schleswig-holsteinische Denkmalschutzgesetz vorläufig unter Denkmalschutz gestellt. Als das Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel damit begann, den Wasserturm und den Pegelturm (teilweise) abzutragen, wies das Landesamt für Denkmalpflege das Wasser- und Schifffahrtsamt darauf hin, als Folge der vorläufigen Unterschutzstellung sei für die geplanten Abrissarbeiten eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Der Bund vertrat mit seiner Klage die Ansicht, er müsse bei der Verwaltung der Bundeswasserstraßen zwar die Belange des Denkmalschutzes beachten, jedoch seien die Landesbehörden nicht befugt, bundeseigene Schifffahrtsanlagen unter Denkmalschutz zu stellen und ihre Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von einer denkmalrechtlichen Genehmigung abhängig zu machen.
Lokalnachricht: Ausbau des Kiel-Kanals oder Denkmalschutz (Bund ./. Schleswig Holstein)
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu einem Termin am 25.09.08 über den Streit zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Bund als Verwalter des Nord-Ostsee- bzw. Kiel-Kanals (Bundeswasserstraße) eine erste Terminsnachricht veröffentlicht. Demnach ist zwischen den Parteien insb. streitig, inwiefern Gründe des Denkmalschutzes dem geplanten Ausbau des Kanals entgegenstehen. Weiter ist die Zuständigkeit für die Anordnung des Denkmalsschutzes im Streit.

