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OLG Stuttgart: Keine Entschädigung bei gemeinnützige Festsetzungen in Bebauungsplan (Planungsschaden)
OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Juli 2009 (102 U 1/09) – Im Streit um Ansprüche wegen der enteignenden Wirkung eines Bebauungsplans sind die Eigentümer gegen die Stadt Heilbronn unterlegen. Mit dem heute verkündeten Urteil hat der Baulandsenat auf die Berufung der Stadt Heilbronn das Urteil des Landgerichts Stuttgart abgeändert und den Hauptantrag der Antragsteller auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.095.000,- € zzgl. Zinsen sowie den Hilfsantrag auf Übernahme des Grundstücks 829/1 durch die Stadt Heilbronn gegen Zahlung einer Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts von 904.950,00 € abgewiesen.

