Artikel-Schlagworte: „Kündigungsschutz“

LAG Bremen: Kein Kündigungsschutz für Lady Bitch Ray bei Radio Bremen

Das Landesarbeitsgericht Bremen – 3 Sa 212/07 – hatte darüber zu entscheiden, ob die Rapperin „Lady Bitch Ray” durch einen eine arbeitnehmerähnliche Person beim Radiosender Radio Bremen geworden ist.

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BAG: Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass bei eines schwerbehinderten Arbeitnehmers die dreiwöchige erst nach der Zustimmung durch das zu laufen beginnt.

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BAG: Ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – 2 AZR 177/03 – das der Widerruf eines Aufhebungsvertrags nach § 312 BGB nicht möglich ist. Im Personalbüro eines Arbeitgebers werden typischerweise arbeitsvertragliche Fragen verhandelt. Eine überraschende Situation mit Überrumplungscharkter wie bei einem liegt dort nicht vor. Diesen Beitrag weiterlesen »

BAG: Kündigung in der Probezeit – AGBs

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil – 6 AZR 519/07 – darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung einer sechsmonatigen lediglich die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpft und daher nicht der -Kontrolle unterliegt.

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BSG: Arbeitslosengeld – Vergleich im Kündigungsschutzprozess keine Sperrzeit

Das Bundessozialgericht (BSG) – B 11a AL 51/06 R -, dass der Abschluss eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs in einem Kündigungsschutzprozess nicht automatisch eine für den Bezug von auslöst, da diese Art von Vergleichen einen „wichtigen Grund” im Sinne des SGB-Rechts darstellt. Diesen Beitrag weiterlesen »

BAG: Abfindungsangebote niedriger als § 1a KSchG erfordern deutliche Hinweise

Gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Jahr Betriebszugehörigkeit wenn der gekündigte Arbeitnehmer auf die verzichtet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) – 2 AZR 807/06 – hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem der Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot gemacht hatte dies aber deutlich geringer ausfiel und keinen Hinweis auf die Verringerung enthielt. Die Arbeitsvertragsparteien sind durch diese Vorschrift zwar nicht gehindert, eine geringere zu vereinbaren. Hierauf muss der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben aber deutlich hinweisen. Das BAG hat dem Arbeitnehmer eine höhere zugebilligt. Diesen Beitrag weiterlesen »