Artikel-Schlagworte: „Kündigungsschutz“
LAG Bremen: Kein Kündigungsschutz für Lady Bitch Ray bei Radio Bremen
Das Landesarbeitsgericht Bremen – 3 Sa 212/07 – hatte darüber zu entscheiden, ob die Rapperin „Lady Bitch Ray” durch einen Tarifvertrag eine arbeitnehmerähnliche Person beim Radiosender Radio Bremen geworden ist.
BAG: Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass bei Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers die dreiwöchige Klagefrist erst nach der Zustimmung durch das integrationsamt zu laufen beginnt.
BAG: Ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – 2 AZR 177/03 – das der Widerruf eines Aufhebungsvertrags nach § 312 BGB nicht möglich ist. Im Personalbüro eines Arbeitgebers werden typischerweise arbeitsvertragliche Fragen verhandelt. Eine überraschende Situation mit Überrumplungscharkter wie bei einem Haustürgeschäft liegt dort nicht vor. Diesen Beitrag weiterlesen »
BAG: Kündigung in der Probezeit – AGBs
BSG: Arbeitslosengeld – Vergleich im Kündigungsschutzprozess keine Sperrzeit
Das Bundessozialgericht (BSG) – B 11a AL 51/06 R -, dass der Abschluss eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs in einem Kündigungsschutzprozess nicht automatisch eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld auslöst, da diese Art von Vergleichen einen „wichtigen Grund” im Sinne des SGB-Rechts darstellt. Diesen Beitrag weiterlesen »
BAG: Abfindungsangebote niedriger als § 1a KSchG erfordern deutliche Hinweise
Gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Jahr Betriebszugehörigkeit wenn der gekündigte Arbeitnehmer auf die Kündigungsschutzklage verzichtet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) – 2 AZR 807/06 – hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem der Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot gemacht hatte dies aber deutlich geringer ausfiel und keinen Hinweis auf die Verringerung enthielt. Die Arbeitsvertragsparteien sind durch diese Vorschrift zwar nicht gehindert, eine geringere Abfindung zu vereinbaren. Hierauf muss der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben aber deutlich hinweisen. Das BAG hat dem Arbeitnehmer eine höhere Abfindung zugebilligt. Diesen Beitrag weiterlesen »

