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BAG: Entgeltfortzahlung bei Freistellung des Arbeitnehmers
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden – 5 AZR 393/07, dass wenn im Kündigungsschutzprozess ein Vergleich geschlossen wird in dem es heißt, dass bis zum Ende des Arbeitverhältnisses ordentlich abgerechnet wird der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung nur bei Arbeitsfähigkeit der Klägerin oder nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung schuldet.
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