Artikel-Schlagworte: „lebenserhaltene Maßnahmen“

Strengere Handhabung der Patientenverfügung gefordert

In den deutschen Bundestag sind am 06.03.2008 rechtspolitische Vorschläge zu einer gesetzlichen Verankerung von Patientenverfügungen eingebracht worden. Danach muss sorgfältig geprüft werden, ob die Festlegungen darin „auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen”. Schon seit längerem wurde betont, Patientenverfügungen seien grundsätzlich (d. h. schon heute, also auch ohne Gesetz) verbindlich. Wirksamkeit könnten sie allerdings nur dann entfalten, wenn die Formulierungen zu Behandlungssituationen und -maßnahmen hinreichend konkret sind. Dazu ist medizinisch und rechtlich fachkundige Beratung empfehlenswert.

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