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LG Itzehoe: Vertragspartner bei konkludentem Vertragsabschluss durch tatsächlichen Bezug nach Leerstand einer Mietwohnung (Stromlieferungsvertrag)

LG Urteil vom 3.3.2009, 1 S 179/08 – Leitsätze: Hat der den Energiebezug des Mietvertrags selbst zu sorgen, kommt ein durch tatsächlichen Abnahme von Strom zustande. Die mittels Realofferte angebotenen Leistung führt zur Annahme eines Vertragsschlusses, wenn dem Versorgungsunternehmen die mietvertragliche Regelung aufgrund der bisherigen Handhabung bekannt ist. Den treffen keine Pflichten aus dem , wenn der entgegen § 2 Abs. 2 StromGVV den Strombezug gegenüber dem Versorgungsunternehmer nicht anzeigt.

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