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BVerwG: Verbot der Versammlung Gedenken an Rudolf Heß war rechtmäßig

Bundesverwaltungsgericht 6 C 21.07, Urt. v. 25.06.2008 – Pressemitteilung – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Verbot der mit dem Thema ´Gedenken an Rudolf Heß´ an dessen Begräbnisort Wunsiedel/Fichtelgebirge im Jahr 2005 rechtmäßig war. Das Verbot war in erster Linie darauf gestützt worden, dass bei Durchführung der mit Verstößen gegen § 130 Abs. 4 StGB (Volksverhetzung) zu rechnen sei. Die dagegen gerichtete Klage war vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen.

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