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Schleswig-Holsteinisches OVG: Bebauungsplan der Stadt Kappeln für Ferien- und Freizeitzentrum Port Olpenitz unwirksam

Auf Antrag des NABU – Naturschutzbund –, Landesverband , hat der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts heute im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens den Nr. 56 der Stadt Kappeln für unwirksam erklärt, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Ferien- und Freizeitzentrums auf dem Gelände des ehemaligen Marinestützpunktes Olpenitz geschaffen werden sollten.

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