Artikel-Schlagworte: „parken“

AG München: Parken vor Automatiktür des Supermarkts

AG , Urteil vom 30.7.2009, AZ 281 C 16247/09 – Eine sich automatisch nach außen öffnende Eingangstüre ist bei einem Supermarkt sozialüblich und allgemein bekannt. Parkt jemand direkt vor der Eingangstüre und wird durch das Öffnen der Türe sein Auto beschädigt, hat er den Schaden selbst zu tragen. Eine gesonderte Warnung durch den Supermarktbetreiber ist nicht erforderlich. Im Januar des letzten Jahres fuhr die Ehefrau des späteren Klägers mit dessen BMW der 3er-Reihe auf den Parkplatz eines Supermarktes. Sie entschloss sich, in der Nähe der Eingangstür zu . Dazu fuhr sie auf den Platz vor der Eingangstüre, merkte aber dann, dass der Platz dort sehr beengt war und wollte gerade wieder rückwärts herausfahren, als sich automatisch die Eingangstüre zur Filiale des Supermarktes nach außen öffnete und mit dem linken vorderen Kotflügel kollidierte. Es entstand eine Eindellung im Kotflügel, deren Beseitigung 1.261,00 Euro kostete.

Diesen Beitrag weiterlesen »

BGH: Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

, Urteil vom 5. Juni 2009 – V ZR 144/08 – Der u. a. für Rechtstreitigkeiten aus Eigentum und Besitz an Grundstücken zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der herausgegeben werden müssen.

Diesen Beitrag weiterlesen »