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Berliner Testament und Abfindungsverpflichtungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27.06.2007 – II R 30/05 – entschieden, dass die Kinder beim Tod des überlebenden Ehegatten keine Nachlassverbindlichkeiten aus einem sogenannten Berliner Testament abziehen können.

