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Neues Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten

PM www.bmj.de, Berlin, 1. Juli 2008: Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist am 01.07.08 in Kraft getreten. Es sieht eine umfassende Neuordnung der vor. – Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht ebenso wie die umfassende außergerichtliche Beratung in die Hände der Anwältinnen und Anwälte gehört. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen vor, die grundsätzlich freigegeben wird. Für die im Familien- und Freundeskreis gelten dabei keinerlei gesetzlichen Vorgaben; karitative Einrichtungen, Verbraucherberatungsstellen oder Mieterbund müssen gewährleisten, dass sie Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen.

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