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BGH: Ende von Tonträger-Sampling und Mashups?
Eine neue Abmahnwelle im Bereich der Musikindustrie droht: Auch die Entnahme von einigen Tönen (”kleinste Tonfetzen”) soll nach einer Pressemitteilung des BGH Urheberrechte verletzen können. Dies gilt nun zumindest, wenn diese Tonfolgen dann durch Kopie wiederholt werden (sampling). Der Prozess des Ausgangsfalls insgesamt ist damit aber nicht abgeschlossen. Ungeklärt bleib noch die Frage, ob “hinsichtlich des Eingriffs in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger auf das Recht zur freien Benutzung berufen” kann. Warum diese Frage noch offen blieb – und damit die Branche und zahlreiche Musik-, Karaoke- DJ-fans im Unklaren bleiben, kann erst die vollständige Urteilsbegründung zeigen.

