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VG Koblenz: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bei Steuerrückständen
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2008, 1 K 1956/07.KO – Erhebliche Steuerrückstände können im Einzelfall den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis rechtfertigen. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.
Dem Kläger war im Jahre 1998 die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte erteilt worden. Nachdem das Finanzamt erhebliche Steuerrückstände gemeldet hatte und Tilgungsvereinbarungen mehrfach nicht eingehalten worden waren, widerrief die zuständige Behörde diese Erlaubnis. Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens erhob der Kläger Klage.

