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OLG Karlsruhe: Spinne in der Tiefgarage als allgemeines Lebensrisiko
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2009, – 7 U 58/09 – Nach einem Sturz in der Tiefgarage ihrer Wohnanlage verlangt die Klägerin vom Hausmeisterservice wegen Verletzung seiner Reinigungspflicht Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 6.000 Euro und Schadensersatz. Nach dem Hausmeistervertrag ist der Beklagte verpflichtet, die offene Tiefgarage einmal im Monat zu reinigen und dabei Spinnweben zu entfernen.

